Herkunft unbekannt: Rückstände von Chlorat in pflanzlichen Lebensmitteln

Chlorate sind universell wirksame Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizide). Bis 1992 waren in Deutschland mehrere Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Natriumchlorat (Herbizide) zugelassen (z.B. das bekannteste Mittel „UnkrautEx“). EU-weit gilt ein Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorat seit 2010. Für Chlorat-Rückstände in Lebensmitteln gilt nach EU-Recht der allgemeine Standardgrenzwert von 0,01 mg/kg als Höchstgehalt für nicht zugelassene Stoffe.

Nachdem das CVUA Stuttgart in den Jahren 2012 bis 2013 Perchlorat-Rückstände in pflanzlichen Lebensmitteln entdeckt und in 2,3 % der Proben auffallend hohe Gehalte (größer 0,1 mg/kg) festgestellt hatte, wurde Anfang 2013 am CVUA Stuttgart eine Methode entwickelt, mit der schnell und einfach auch Chlorat-Rückstände in Lebensmitteln nachgewiesen werden können. Mit dieser Methode untersuchte das CVUA Stuttgart im Rahmen eines speziellen landesweiten Monitoringprogramms Obst-, Gemüse- und Getreideproben auf Chlorat.

Von 1087 bisher untersuchten Proben wurden in 266 Proben (24,5 %) Chlorat-Rückstände im Bereich von 0,01 bis 2,7 mg/kg gemessen. Der Median über alle Proben mit Chlorat-Rückständen lag bei 0,022 mg/kg. Die höchsten Gehalte an Chlorat wurden in Bohnen (0,84 mg/kg), Broccoli (0,97 mg/kg), Basilikum (1,4 und 1,9 mg/kg) und Koriander (2,7 mg/kg) jeweils aus Kambodscha und Chilischoten (0,84 und 0,92 mg/kg) aus Uganda gemessen.

Von 197 untersuchten Proben aus ökologischer Erzeugung wiesen 51 Proben (25,9 %) Chloratgehalte von 0,01 bis 0,19 mg/kg mit einem Median von 0,023 mg/kg auf. In 88 Proben (8,1 % aller untersuchten Proben) waren sowohl Chlorat- als auch Perchlorat-Rückstände nachweisbar, wobei hohe Chlorat-Werte nicht mit hohen Perchlorat-Werten einhergehen.

Proben, deren Chlorat-Gehalte gesichert über dem Grenzwert 0,01 mg/kg liegen, sind nicht verkehrsfähig. Nach bisheriger Bewertung können für die weit überwiegende Zahl der Proben unerwünschte gesundheitliche Effekte, v.a. mögliche Auswirkungen auf die Schild- drüsenfunktion und Schädigungen der Erythrocyten (Methämoglobinbildung, Hämolyse) ausgeschlossen werden. Lediglich bei drei Proben (Broccoli aus Kambodscha, zubereiteten Mohrrüben aus den USA, Grapefruit aus USA) war der Chlorat-Gehalt so hoch, dass gesundheitliche Effekte nicht ausgeschlossen werden können.

Die Ursache der Rückstände ist noch nicht geklärt. In der EU unzulässige Anwendungen können nicht ausgeschlossen werden.

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Quelle: CVUA Stuttgart