Kochgeschirr aus Emaille ist nicht immer beständig gegenüber sauren Lebensmitteln wie z.B. Tomatenpüree und Weinsoße

Emaille ist bisher in Bezug auf die Metalllässigkeit (Metallabgabe) rechtlich nicht reguliert. Erste orientierende Untersuchungen zeigten, dass bei 5 von 8 Gegenständen kaum nachweisbare Metallgehalte im sauren Migrat gefunden wurden, in einem Fall jedoch wurden die Richtwerte für Metallgegenstände bis zum Faktor 100 überschritten.
Untersuchungsmaterial

Bei den Untersuchungen von Lebensmittelkontaktmaterialien auf Metalllässigkeit wurden 2013 u.a. auch 8 Proben mit emaillierter Oberfläche geprüft. Wir wollten sehen, ob die Abgabe von Metallen bei dieser Produktart eine Rolle spielt. Bei den emaillierten Gegenständen handelte es sich um 3 Pfannen, 3 Auflaufformen, 1 Bratentopf und 1 Gansbräter.

Emaille

Emaille wird als Schutzschicht auf Metalloberflächen aufgebracht. Basis von Emaille sind u.a. verschiedene, glasbildende und färbende Metalloxide. Damit die glasartige Schicht auf dem Untergrund besser haftet werden der Schmelze Kobalt- und/oder Nickeloxide zugesetzt. (Ullmann, Encyclopädie der technischen Chemie)

Rechtliche Situation

Der Europarat hat im September 2013 die Resolution und Technische Leitlinie zu Metallen und Legierungen, die in Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden, in überarbeiteter Form veröffentlicht. Die Leitlinie enthält toxikologisch begründete Richtwerte für eine Reihe von Elementen. Zwar gelten für eine Übergangszeit von 3 Jahren für einzelne Metallen etwas höhere Werte, gegenüber der bisherigen Regelung werden nun aber strengere Maßstäbe anlegt. Als Simulanz für saure Lebensmittel wird die bisher verwendete Essigsäure durch Zitronensäure in einer Konzentration von 5g/l ersetzt.

Die Richtwerte der Leitlinie sind ausdrücklich nicht anwendbar auf emaillierte Gegenstände. Zur Einordnung der Untersuchungsergebnisse können diese aber hilfsweise herangezogen werden.

Durchführung der Untersuchungen zur Metalllässigkeit

Die Prüfung auf Metalllässigkeit der emaillierten Gegenstände erfolgte in Anlehnung an die Technische Leitlinie des Europarates vom September 2013. Da es sich bei den Proben um Gegenstände zum Erhitzen von Lebensmitteln und zur mehrfachen Verwendung handelte, wurde jeweils frische Zitronensäurelösung 3-mal nacheinander in den Gegenständen zum Sieden erhitzt und in der letzten Lösung (sog. 3. Migrat) die Elemente quantitativ bestimmt.

Untersuchungsergebnisse

Quelle: CVUA Stuttgart