Umweltministerium lässt zu Beginn der Saison Spargelproben auf Herkunft untersuchen

Minister Remmel: „Wo ´regional´ draufsteht, muss auch ´regional´ drin sein“ / Zahl der Verbrauchertäuschungen ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen

Das NRW-Umweltministerium geht gegen Verbrauchertäuschungen bei Lebensmitteln vor. Pünktlich zum Beginn der Saison lässt das Ministerium – wie auch in den Vorjahren – Spargelproben auf Herkunft untersuchen. „Unsere Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass das, was draufsteht, auch drin ist“, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. Dies gelte insbesondere für die Kennzeichnung von Spargel als Regionalprodukte aus Nordrhein-Westfalen. „NRW ist Spargelland und in der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher heimischen Spargel kaufen wollten, dieser aber tatsächlich aus dem Ausland oder aus ganz anderen Regionen Deutschlands stammte. Das ist Verbrauchertäuschung und dem wollen wir entgegenwirken“, sagte der Minister. Und der Druck durch die behördlichen Untersuchungen zeige auch Wirkung, betonte Remmel.

Die Zahl falscher Herkunftsbezeichnungen ist seit den ersten Untersuchungen im Jahr 2006 deutlich zurückgegangen. Zwischen 2006 und 2009 war in vier Fällen eine falsche Kennzeichnung festgestellt worden, bei vier weiteren Proben bestand der Verdacht auf Täuschung. Im Jahr 2010 war in einem einzigen Fall die Herkunftsangabe des Spargels fehlerhaft. Im letzten Jahr hingegen waren alle 46 untersuchten Proben richtig deklariert.

Die Spargelproben werden auf Wochenmärkten, bei fahrenden Händlern und auf Feldern genommen. In NRW untersucht das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) zentral Spargelproben mit Hilfe der sogenannten Stabil-Isotopenmessungen. Dieses aufwändige Verfahren zeigt, in welchem Boden der Spargel gewachsen ist: Denn das Verhältnis bestimmter Isotope – zum Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff oder Stickstoff – lässt direkte Rückschlüsse auf das Herkunftsgebiet eines pflanzlichen Lebensmittels zu. Vor Entwicklung dieser Methode war es dagegen möglich, zum Beispiel ausländischen Spargel als „deutschen Spargel“ zu verkaufen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es über 400 landwirtschaftliche Betriebe, die Spargel auf etwa 4 500 Hektar anbauen und das Gemüse von Anfang bzw. Mitte April bis zum 24. Juni verkaufen. Im letzten Jahr ernteten sie etwa 18 000 Tonnen Spargel. NRW ist somit nach Niedersachsen das zweitgrößte Spargelanbaugebiet in Deutschland. Rund 70 Prozent der Ernte werden direkt beim Bauern oder auf Märkten verkauft.

Da deutscher Spargel als qualitativ hochwertig gilt, ist Verbraucherinnen und Verbrauchern bei diesem Gemüse die Herkunft besonders wichtig. Dafür sind sie auch bereit, mehr Geld zu zahlen. Da Spargel aus NRW zu Beginn der Saison knapp und teuer ist, sind falsche Herkunftsangaben zu diesem Zeitpunkt besonders lohnend. Umweltminister Remmel sagte: „Wir werden die erfolgreichen Kontrollen weiter durchführen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher gerade zu Anfang der Saison ganz unbesorgt unseren regionalen und hochwertigen Spargel genießen können.“ Remmel erinnerte daran, dass ohne Kontrollen der Herkunftsangabe – neben den getäuschten Verbraucherinnen und Verbrauchern – vor allem das Ansehen der nordrhein-westfälischen Spargelanbauerinnen und -anbauer geschädigt würde.

Inzwischen gibt es bereits zwei EU-geschützte Spargelqualitäten aus Nordrhein-Westfalen: Der Walbecker und der Bornheimer Spargel sind im EU-Register für regionale Spezialitäten als Produkte mit geschützter geografischer Angabe eingetragen.

Weitere Informationen zur Stabil-Isotopenmessung

Reinstoffe, die sich chemisch nicht weiter zerlegen lassen, bezeichnet man als chemische Elemente. Sie bestehen ausschließlich aus Atomen mit gleicher Anzahl an Protonen im Kern. Allerdings kann die Zahl von Neutronen im Atomkern variieren. Diese Varianten eines Elements nennt man Isotope. In der Regel besitzt jedes natürlich vorkommende Element ein oder mehrere stabile Isotope, während die anderen Isotope instabil sind und früher oder später zerfallen. Mit der Stabil-Isotopenmessung untersucht das CVUA-MEL neben Spargel zum Beispiel auch Wein oder Aromastoffe auf Herkunft bzw. Bioprodukte, wie Biomilch, auf die Ernährung der Tiere. Eine Herkunftsbestimmung kann erst dann vorgenommen werden, wenn zuvor Proben gesicherter Herkunft zu Vergleichszwecken untersucht worden sind.

Das CVUA-MEL hat für NRW von 2006 bis 2013 insgesamt 382 Spargelproben untersucht. Bis 2009 wurde in vier Fällen eine Fehlkennzeichnung nachgewiesen. In weiteren vier Fällen legte ein Verdacht eine weitergehende Überprüfung der Herkunft nahe. Von 2009 bis 2013 war es nur noch eine Probe, deren Untersuchungs-ergebnisse einen Verdacht auf falsche Kennzeichnung begründeten.

Händlerinnen und Händler, die ihre Ware mit einer falschen Herkunftsangabe versehen, können mit Bußgeldern bis zu 10 000 Euro belegt werden. Kann eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden, kann diese Straftat auch mit Gefängnis bestraft werden.

http://www.cvua-mel.de/untersuchung/stabilisotopenanalyse.html

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Quelle: MKULNV NRW