Mezze, Falafel und Seitan

Internationale Snacks bieten zahlreiche Alternativen zu den üblichen fleischlastigen Verdächtigen

Neben den Klassikern des Imbissangebotes – Bratwurst, Döner oder Currywurst – gibt es eine Vielzahl an alternativen Snacks, die nicht nur geschmacklich Abwechslung bieten.

Mezze sind kleine Speisen aus der orientalischen Küche. Viele werden aus Gemüse oder Hülsenfrüchten sowie Milchprodukten zubereitet. Ein typisches Imbiss-Beispiel ist Halloumi, ein halbfester Schnittkäse, der aus Ziegen-, Schaf- oder Kuhmilch hergestellt wird. Aufgrund seiner Herstellung lässt er sich grillen oder frittieren. Mit Salat und Brot ergänzt, ergibt sich eine ausgewogene Zwischenmahlzeit.

Ebenfalls gute Alternativen zum fleischdominierten traditionellen Imbissangebot sind Snacks aus Hülsenfrüchten. Dabei handelt es sich um gute Eiweißquellen, die daneben Vitamine und eine Reihe an Mineralstoffen (z. B. Kalium, Eisen, Magnesium) enthalten. Allerdings werden die hitzeempfindlichen Vitamine durch die lange Garzeit getrockneter Hülsenfrüchte weitgehend zerstört. Deshalb empfiehlt sich hier die Kombination mit Gemüse. Oft im Angebot sind Falafel, frittierte Kichererbsenklößchen oder Hummus, ein Püree aus Kichererbsen. Aus der indischen Küche stammen Dhalsuppe und Masala Vadai, die beide rote Linsen als Grundlage haben. Energiehaltiger als die Dhalsuppe sind die Masala Vadai, in Fett frittierte Klößchen.

„Alle diese kleinen Gerichte haben den Charme, dass sie den Imbissmarkt für Vegetarier stark erweitern“, meint Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Für diese Konsumentengruppe gibt es zunehmend auch klassische Produkte als vegetarische Varianten. Beispielweise ist Curry“wurst“ aus Seitan an immer mehr Imbisseinrichtungen zu finden. Seitan ist ein pflanzliches Produkt, das aus dem Klebereiweiß des Weizens hergestellt wird. Es hat eine bissfeste Textur und kann auf unterschiedliche Art zubereitet werden.

Für Vegetarier ist es nicht immer einfach, bei unbekannten Gerichten herauszufinden, ob sie vegetarisch sind. Snacks in Imbisslokalen sind so genannte lose Ware, daher müssen ihre Zutaten nicht angegeben werden. Auch der Begriff „vegetarisch“ ist lebensmittelrechtlich nicht definiert. „Hier müssen sich interessierte Konsument/-innen auf die Aussagefähigkeit der Anbieter verlassen“, meint Brendel.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen