Was lässt sich bei „Light“-Lebensmitteln einsparen?

Angaben wie „leicht“ oder „light“ auf Lebensmittelverpackungen besagen zunächst nur, dass etwas reduziert ist. „Welche Eigenschaft das Lebensmittel leichter macht muss der Hersteller zusätzlich mit einem Hinweis kenntlich machen“, so Ernährungsexpertin Heidrun Schubert von der Verbraucherzentrale Bayern. Für sämtliche „Reduziert“-Angaben gilt: Der betreffende Nährstoff und/oder der Energiegehalt muss mindestens 30 Prozent gegenüber einem gleichwertigen Produkt verringert sein.

Enthält zum Beispiel ein Fruchtjoghurt nur 0,1 Prozent Fett im Milchanteil, verbessert dies im Vergleich zum herkömmlichen Produkt die Kalorienbilanz. Kompensiert der Hersteller allerdings den Fettentzug mit einem höheren Zuckerzusatz, führt das wieder zu neuen Kalorien. In dem Beispiel würde das bedeuten, dass zwar weniger Fett, dafür aber mehr Zucker im Produkt ist. Daher rät die Verbraucherzentrale Bayern: Wer wissen möchte, was und wie viel sich tatsächlich einsparen lässt, sollte die Nährwertangaben auf der Verpackung vergleichen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern