Rückstände von Pflanzenschutzmitteln: Wie belastet sind unsere Lebensmittel?

Obst, Gemüse und andere pflanzliche Lebensmittel gehören zu einer gesunden Ernährung selbstverständlich dazu.

Foto: F. Wöhrlin

Sie liefern wichtige Nährstoffe und sind geschmacklich ein Genuss. Allerdings werden sie oft mit Pflanzenschutzmitteln und deren Rückstände in Verbindung gebracht.

Wie hoch sind die Gehalte tatsächlich? Was unternimmt der Gesetzgeber, um Rückstände von Pflanzenschutzmittel gering zu halten und was können Verbraucher selbst tun,um sich möglichst schadstoffarm zu ernähren?

Was sind Pflanzenschutzmittel?

Pflanzenschutzmittel – auch Pestizide genannt – werden eingesetzt, um Kulturpflanzen wie Obst, Gemüse, Getreide oder Wein, vor Insekten, Unkräutern oder Pilzerkrankungen zu schützen. Sie sollen den Ernteertrag sichern und das Erntegut während der Lagerung und des Transportes vor den Schadorganismen bewahren.

Anwendung gesetzlich geregelt

Für den Einsatz von Pflanzenschutzmittel gibt es umfassende europaweite und nationale gesetzliche Regelungen. Vor der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die einzelnen Wirkstoffe und das Präparat amtlich zugelassen werden. Sie dürfen nur bei den Kulturen zum Einsatz kommen, für die sie zugelassen sind z. B. für Tomaten oder Kohlrabi. Sie sollen auch nur bei einem „bekämpfungswürdigen“ Befall eingesetzt und müssen sachgerecht durchgeführt und dokumentiert werden. Es gilt das Prinzip „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“.

Höchstmengen – definiert und kontrolliert

Auch bei sachgemäßer Anwendung der Pflanzenschutzmittel können Rückstände auf oder in den Lebensmitteln verbleiben. Um sie zu verringern und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, gibt es gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstmengen. Die Einhaltung dieser Höchstmengen wird in Deutschland im Rahmen der Lebensmittelüberwachung kontrolliert. Das Überschreiten der Höchstmenge stellt für den Verbraucher zwar keine direkte Gesundheitsgefahr dar, dennoch muss das betroffene Lebensmittel aus dem Verkehr genommen werden und darf nicht mehr verkauft werden.

Geringe Belastung heimischer Ware

Sowohl pflanzliche als auch tierische Lebensmittel werden kontinuierlich auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. In Baden-Württemberg übernehmen diese Aufgabe die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CUVA) in Stuttgart und Freiburg. Nach Angaben der CVUA Stuttgart wiesen im Jahr 2013 in Baden-Württemberg zwar 94 % der Obstproben und 85 % der Gemüseproben Rückstände auf, aber nur bei 4,8 % der untersuchten Obstproben und 4,4 % der Gemüseproben wurde eine Überschreitung der Höchstmenge festgestellt. Auffällig ist, dass sowohl bei Obst als auch bei Gemüse die Höchstmengen aus sogenannten Drittländern, also Ländern außerhalb der EU, deutlich häufiger überschritten wurden (Obst 6,1 %; Gemüse 13 %) als bei Ware aus Deutschland (Obst 3,4 %; Gemüse 2,1 %) bzw. aus anderen EU-Ländern (Obst 4,6 %; Gemüse 2,3 %).

Aktuelle Untersuchungsergebnisse für Obst, Gemüse, verarbeitete pflanzliche Lebensmittel, Pilze, Kartoffel und Getreide finden Sie im Internet unter www.cuvas.de.

Bio-Lebensmittel – eine gute Wahl

Weiterhin zeigen die seit 2002 im Rahmen des Ökomonitoring in Baden-Württemberg durchgeführten Untersuchungen, dass Lebensmittel aus biologischem deutlich weniger Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten als vergleichbare konventionelle Produkte. Die Untersuchungen des Ökomonitorings 2013 ergaben für Öko-Obst eine durchschnittliche Rückstandsmenge von 0,008 mg/kg, für Öko-Gemüse lag der durchschnittliche Wert bei 0,004 mg/kg. Zum Vergleich: Konventionell erzeugtes Obst weist eine durchschnittliche Rückstandsmenge von 0,32 mg/kg und konventionelles Gemüse von 0,38 mg/kg auf.

Das können Sie tun, um sich möglichst rückstandsarm zu ernähren:

  1. Bevorzugen Sie Lebensmittel aus ökologischem Anbau, wählen Sie saisonale Produkte, am besten aus der Region.
  2. Nutzen Sie die Vielfalt: Versuchen Sie sich möglichst abwechslungsreich zu ernähren und vermeiden Sie eine einseitige Ernährungsweise.
  3. Obst, Gemüse und Salat sollten Sie vor dem Verzehr immer gründlich putzen, waschen und eventuell schälen und anschließend möglichst abreiben. Weiche, nicht schälbare Früchte wie Beeren oder Tomaten immer sorgfältig unter fließendem Wasser waschen.
  4. Bei Gemüse mit rauer Schale z. B. Wirsing und Salaten stets die äußeren Blätter entfernen.

Autorin: Dr. Claudia Müller, Bonn
Bildautorin: Friederike Wöhrlin

Quelle:
LEL Schwäbisch Gmünd / Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum
https://www.landwirtschaft-bw.info