Käse von Direktvermarktern und Marktständen in Hessen getestet

Ein sicheres und hygienisch einwandfreies Lebensmittel

Ob im Hofladen oder Marktstand, Käse aus kleinen handwerklichen Käsereien erfreuen sich bei Verbrauchern großer Beliebtheit. Häufig handelt es sich um Produkte, die aus Rohmilch hergestellt werden. Mit der Beschaffenheit und der Hygiene dieser Produkte hat sich das Hessische Landeslabor in seinen Untersuchungen beschäftigt.

Dabei wurden verschiedene Käse aus dem Angebot von 32 Käsereien und Direktvermarktern in Hessen getestet. Im Vordergrund der Untersuchungen standen Hygieneparameter und krankmachende Mikroorganismen wie Salmonellen und Listerien. Zur Überprüfung irreführender Angaben wurden außerdem die Fettgehalte in der Trockenmasse und die Angaben der Tierart, von der die Milch stammte, bestimmt.

„Da bei der Herstellung von Rohmilchkäse die Milch keinem Wärmebehandlungsverfahren unterzogen wird, galt daher unser besonderes Augenmerk dem möglichen Vorkommen von Krankheitserregern“, sagte der Direktor des Landeslabors, Professor Hubertus Brunn heute in Gießen. „Die gute Nachricht: in keiner Probe konnten wir Salmonellen, EHEC oder Listerien (listeria monocytogenes) nachweisen. Lediglich fünf von 80 Proben mussten wir aufgrund des Nachweises von Staphylokokken laut der Verordnung EG 2073 (2005) beanstanden, und zwei dieser Proben wiesen überdies sehr hohe Zahlen von Enterobakterien auf“, so Brunn. In diesen Fällen seien die Hersteller veranlasst worden, Maßnahmen zu Verbesserung der Herstellungshygiene einzuleiten.

Bei einer Probe hat das Labor ein Staphylokokken-Enterotoxin nachgewiesen, das beim Verbraucher Übelkeit und Erbrechen hervorrufen könnte. Dieser Käse wurde aus dem Handel genommen. „Insgesamt betrachtet zeigen unsere Untersuchungsergebnisse, dass Verbraucher beim Kauf von Käse aus Direktvermarktung in Hessen auf ein sicheres und hygienisch einwandfreies Lebensmittel vertrauen können“, freut sich der Direktor.

Die Hälfte der untersuchten Proben wurde als Fertigpackung angeboten, die andere Hälfte als sogenannte lose Ware, die bei Abgabe im Beisein des Verbrauchers verpackt wird. Beim Inverkehrbringen von Käse ist die Angabe des Fettgehaltes in der Trockenmasse verpflichtend. „Was die Kennzeichnung der getesteten Produkte betrifft, können hessische Verbraucher ebenfalls sicher sein: in lediglich einer mit ‚Rahmstufe‘ gekennzeichneten Probe Schnittkäse lag der angegebene Fettgehalt in der Trockenmasse (i. Tr.) bei 43,8 Prozent anstelle von mindestens 50 Prozent. Bei keinem der Käse, die als Schaf- oder Ziegenmilch angeboten worden sind, konnten wir Kuhmilch nachweisen. Somit lagen keine Hinweise auf irreführende Kennzeichnung vor“, so das positive Fazit von Professor Brunn.

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Quelle: LHL