Wie zuverlässige Kennzeichnung der Geflügelhaltung aussieht

Bei der Martinsgans kann die Frage nach einem Tier aus artgerechter Haltung Kopfzerbrechen bereiten. Zahlreiche Werbebotschaften finden sich auf dem Markt. „Fünf davon sind bei Geflügel rechtlich definiert“, weiß Uta Viertel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Trägt Geflügel den Schriftzug „Extensive Bodenhaltung“, „Freilandhaltung“, „Bäuerliche Freilandhaltung“, „Bäuerliche Freilandhaltung – Unbegrenzter Auslauf“ oder „Bio“, so liegt eine gesetzlich definierte Haltungsform zugrunde. Das gilt für unverpacktes, gekühltes und für tiefgefrorenes Geflügel. Bei allen der fünf gesetzlich geregelten Kennzeichnungen wird den Tieren mehr Platz und eine längere Lebensdauer als in der intensiven Massentierhaltung zugestanden.

Bei der extensiven Bodenhaltung sind die Anforderungen zwar schon höher, aber sie steigern sich bis zur „Bäuerlichen Freilandhaltung – Unbegrenzter Auslauf“. Die Kriterien bei Biogeflügel sind am höchsten. Es gibt nicht nur Anforderungen an die Lebensdauer und den Platz. Weitere Aspekte, wie die der Fütterung, werden mit eingebzogen. „Solche rechtlichen definierten Begrifflichkeiten bedeuten Verlässlichkeit. Es erfolgen amtliche Kontrollen und Verstöße werden geahndet“, informiert Viertel.

Anders ist dies bei Produkten mit Aufschriften wie „artgerecht“ oder „viel Auslauf“. Hier müssen lediglich die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden. Masthühner aus der intensiven Massentierhaltung müssen sich mit 23 bis 30 anderen Tieren einen Quadratmeter Boden teilen und erreichen dabei ein Lebensalter von fünf bis sechs Wochen. Täuschend können auch Abbildungen mit körnerpickendem Federvieh auf grünen Wiesen sein. Wurden sie auf Geflügelverpackungen von Tieren in intensiver Massenhaltung angebracht, suggerieren sie eine Haltungsform, die nicht der Realität entspricht.

Wegen der längeren Mastdauer und dem höheren Platzangebot ist Geflügel aus artgerechterer Haltung teurer als Geflügel aus der intensiven Massentierhaltung. „Wer seine Fleischmahlzeiten auf zwei bis drei Portionen pro Woche beschränkt, wie es den wissenschaftlichen Ernährungsempfehlungen entspricht, hat mehr finanzielle Möglichkeiten, artgerechteres Fleisch zu erwerben und wird mit einem aromatischen Geschmack belohnt. Das Tier und somit das Fleisch konnte langsamer wachsen und eine festere Struktur ausbilden“, meint Viertel.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen