Glühwein, Kinderpunsch und Weihnachtsgebäck untersucht: Kennzeichnung und Geschmack gelegentlich zu bemängeln

Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) hat auch in der diesjährigen Saison zahlreiche Glühweine und Kinderpunsche von hessischen Weihnachtsmärkten und aus dem Handel untersucht. Die Glühweine wurden auf geschmackliche Abweichungen und auf die Gehalte von Alkohol, des Allergens schweflige Säure sowie des Schimmelpilzgiftes Ochratoxin A geprüft.

Weiterhin wurden bei allen Proben die Gehalte der in einigen Zimtsorten vorkommenden Substanz Cumarin sowie von Hydroxymethylfurfural (HMF) bestimmt. Cumarin ist potentiell gesundheitsschädlich zum Beispiel aufgrund seiner gerinnungshemmenden Eigenschaften. Der Nachweis von Hydroxymethylfurfural ist ein Hinweis darauf, dass der Glühwein zu lange erhitzt wurde.

„Als Ergebnis unserer bisherigen Untersuchungen von insgesamt 89 Glühweinen, davon sechs als Bio-Glühweine mit EU-Bio-Siegel und Öko-Kontrollstelle gekennzeichnet, und 24 Kinderpunsch- beziehungsweise Fruchtglühweinproben ist festzustellen, dass die überwiegende Anzahl dieser Proben einwandfrei waren“, teilte der Direktor des Landeslabors, Prof. Dr. Hubertus Brunn, in Gießen mit.

„Sensorische Mängel wie „Kochgeschmack“ haben wir lediglich bei drei Glühweinen festgestellt“, so Brunn. „Ein Glühwein wurde beanstandet, da er aus einer Mischung aus weißem und rotem Wein hergestellt worden war. Laut rechtlicher Definition für Glühwein darf jedoch nur roter oder weißer Wein verwendet werden. Die besagte Mischung war unter der Verkehrsbezeichnung „Glühwein“ daher nicht verkehrsfähig“, sagte der Direktor. Bezüglich der Alkoholgehalte hätten sich keine Beanstandungen ergeben, dies gelte für die Gehalte an schwefliger Säure ebenso wie für die Schimmelpilzgifte Ochratoxin A und Cumarin.

Alle bereits erhitzten Glühwein-, Fruchtglühwein- und Kinderpunschproben wurden auf ihre Gehalte an HMF untersucht. Auch hierbei gab es keine Auffälligkeiten, was Brunn zufolge der verbreiteten Verwendung von Durchlauferhitzern zur Erwärmung der Glühweine zu verdanken sei. Sämtliche Kinderpunsche seien geschmacklich und im Hinblick auf die überprüften Inhaltsstoffe einwandfrei gewesen. Die Cumaringehalte hätten, so Brunn, bei allen Proben weit unterhalb der zulässigen Höchstmengen gelegen.

Schokoladenwaren, Stollen & Co. im Labortest

Bis heute hat das Landeslabor auch insgesamt 82 Proben von weihnachtlichen Erzeugnissen auf Inhaltsstoffe, verwendete Zusatzstoffe sowie die sensorischen Eigenschaften der Schokoladen und Backwaren untersucht. Bei den Proben handelte es sich dabei um 17 Stollen und 41 Baumkuchen sowie 24 Schokoladenerzeugnisse. Darüber hinaus wurden diverse Süßwaren, wie gebrannte Nüsse, Schokoküsse, Gummibonbons, kandierte Äpfel aber auch süße Brotaufstriche und Honig von den Weihnachtsmärkten untersucht.

Alle bislang untersuchten weihnachtlichen Lebensmittel, Stollen, Baumkuchen sowie Schokoladenfiguren waren bis auf zwei Baumkuchen, die zu geringe Ei- und Buttergehalte aufwiesen, von einwandfreier Beschaffenheit und handelsüblicher Qualität. „Unseren bisherigen Testergebnissen zufolge können wir sagen: die Hessen können sich Glühwein und weihnachtliches Gebäck unbeschwert schmecken lassen“, so das erfreuliche Fazit von Professor Brunn.

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Quelle: LHL Hessen