TÜV Rheinland testet Raclette und Fondue

Beschädigte Raclettepfännchen austauschen. Auf GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit achten. Brennpaste statt Spiritus verwenden.

Raclette und Fondue gehören zu langen, gemütlichen Winterabenden wie der Grill zum Sommer. „Beim Kauf eines neuen Raclettes sollten sich Verbraucher überlegen, mit wie vielen Personen sie das Gerät nutzen und welche Lebensmittel sie bevorzugt damit braten“, sagt Kathrin Sitzmann, Laborleiterin bei TÜV Rheinland. Praktisch sind beispielsweise Raclettegeräte mit einer beschichteten Teflonfläche, auf der neben Gemüse auch Fleisch und Fisch gebraten werden können.

Schwerere Geräte fördern Wärmeverteilung

Neben herkömmlichen Geräten bieten Hersteller inzwischen auch solche mit unterschiedlichen Grill- oder Steinplatten an. „Die Platten haben eine gute Wärmeverteilung und eine Beschichtung, die sich nicht ablösen kann. So werden die Lebensmittel gleichmäßig erhitzt und verbrennen nicht“, empfiehlt Kathrin Sitzmann. Eine gute Antihaftbeschichtung der Pfännchen ist ebenfalls wichtig, um die geschmolzenen Käsestückchen leicht zu lösen. Die Pfännchen dürfen nur mit dafür geeignetem Werkzeug bearbeitet werden. Hat die Antihaftbeschichtung Kratzer bekommen, sollten Verbraucher die Pfännchen austauschen.

Qualitäts- und GS-Siegel für geprüfte Sicherheit

Raclettegeräte mit TÜV Rheinland-Prüfzeichen sind unabhängig auf Sicherheit geprüft. Im Test werden die einzelnen Gerätefunktionen geprüft, damit es beispielsweise beim Einschalten des Raclettegerätes nicht zu einem Kurzschluss kommt. Auch elektrisch betriebene Fonduegeräte können das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit tragen, wenn sie alle Anforderungen an Sicherheit erfüllen. Wer die offene Flamme zum Erhitzen bevorzugt, dem empfiehlt die TÜV Rheinland-Expertin, Brennpaste zu verwenden. Praktisch ist auch, wenn der Fonduetopf für die Verwendung auf einem Kochfeld vorgesehen ist. Dann lassen sich Brühe oder Fett direkt im Fonduetopf erhitzen.

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Quelle: TÜV Rheinland