REWE und PENNY gewinnen Rechtsstreit gegen ÖKO-Test vor OLG München

In dem Rechtsstreit zwischen der REWE-Group (hier der REWE Markt GmbH und der PENNY Markt GmbH) und dem Verbrauchermagazin ÖKO-TEST (ÖKO-TEST Verlag GmbH) um einen in ÖKO-TEST, Ausgabe 3/2013 auf S. 32 ff., veröffentlichten Test des aus konventionellem Anbau stammenden Salatangebotes der zehn größten deutschen Supermarktketten hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 18. Februar 2015 entschieden, dass das im Rahmen dieses Tests in Bezug auf REWE und PENNY jeweils ausgesprochene „Gesamturteil Ladenkette ungenügend“ unzulässig ist und von ÖKO-TEST zukünftig nicht mehr veröffentlicht und verbreitet werden darf (Az. 18 U 2340/14).

Das Landgericht München I (Az.: 9 O 28005//13) hatte die gemeinsame Unterlassungsklage von REWE und PENNY erstinstanzlich abgewiesen. Diese Entscheidung des LG München I wurde nun in der Berufung aufgehoben. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

REWE und PENNY hatten in ihrer Klage insbesondere die Testgrundlagen und die Bewertungsmaßstäbe beanstandet. Getestet wurde lediglich nach Testkäufen in bloß einem REWE und einem PENNY Supermarkt an einem Tag und dort in Bezug auf lediglich drei Salatsorten. Es kam hinzu, dass in den getesteten Supermarktketten jeweils unterschiedliche Kombinationen aus drei verschiedenen Salatsorten eingekauft wurden, weshalb nach Ansicht von REWE und PENNY keine Vergleichbarkeit bestand. Obwohl gesetzliche Grenzwerte in Bezug auf Rucolasalat sowohl bei REWE als auch bei PENNY eingehalten wurden, bewerte ÖKO-TEST diese Produkte als „ungenügend“, weil die Zeitschrift einen niedrigeren Nitrathöchstwert festgelegt hatte, der überschritten wurde. Diese Überschreitung führte im Test zu einer Abwertung um vier Noten und letztlich zu einem Testergebnis „ungenügend“.

Besser standen sich nach Ansicht von REWE und PENNY dagegen die getesteten Supermarktketten, bei denen Rucolasalat entweder nicht eingekauft bzw. an dem Testtag nicht angeboten wurde. Dies führte nach Ansicht von REWE und PENNY zu einer deutlichen Ungleichgewichtung des Tests, zumal ein Testergebnis „ungenügend“ in Bezug auf „Inhaltsstoffe“ (hier u.a. Nitrat) bei nur einem der drei getesteten Salatsorten nach den von ÖKO-TEST für den Test ausgegebenen Bewertungsmaßstäben automatisch zu einer Note „ungenügend“ für die gesamte Ladenkette führte, und zwar unabhängig davon, ob die übrigen getesteten Salatsorte zum Teil mit „gut“ oder „sehr gut“ getestet wurden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und – mit Abwendungsbefugnis durch Sicherheitsleistung für ÖKO-TEST – bis dahin vorläufig vollstreckbar. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hat das OLG München allerdings nicht zugelassen. ÖKO-TEST kann daher binnen eines Monats ab Zustellung des begründeten Urteils lediglich Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH erheben.

Die genossenschaftliche REWE Group ist einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und Europa. Im Jahr 2013 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von rund 51 Milliarden Euro. Die 1927 gegründete REWE Group ist mit ihren 330.000 Beschäftigten und 15.000 Märkten in 12 europäischen Ländern präsent. In Deutschland erwirtschafteten im Jahr 2013 rund 226.000 Mitarbeiter in rund 10.000 Märkten einen Umsatz von 36 Milliarden Euro. Zu den Vertriebslinien zählen Super- und Verbrauchermärkte der Marken REWE, REWE CENTER, REWE CITY und BILLA, der Discounter PENNY sowie die Baumärkte von toom Baumarkt und B1 Discount Baumarkt. Zur Touristik gehören unter dem Dach der DER Touristik die Veranstalter ITS, Jahn Reisen und Travelix sowie Dertour, Meier’s Weltreisen und ADAC Reisen sowie die Geschäftsreisesparte FCm Travel Solutions und über 2.100 Reisebüros (u.a. DER Reisebüro, DERPART), die Hotelketten lti hotels, Club Calimera und PrimaSol Hotels und der Direktveranstalter clevertours.com.

Pressekontakt:
REWE GROUP-Unternehmenskommunikation
Tel.: 0221 – 149-1050
presse(at)rewe-group.com

Quelle: REWE Group

Stellungnahme von ÖKO-TEST