Kennzeichnung von Fleisch: Angabe der Herkunft ist ab April Pflicht

Ausweitung auch auf verarbeitete Lebensmittel gefordert

Ab 1. April 2015 erfahren Konsumenten mehr über die Herkunft von frischem, verpacktem Fleisch. Auf der Verpackung muss künftig stehen, wo die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Die Verbraucherzentrale Bayern begrüßt diese europaweite Regelung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. „Es ist ein erster Schritt zu mehr Transparenz, wenn bei Fleischarten wie Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege die Herkunft anzugeben ist“, sagt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Wo das Tier geboren wurde, ist auf dem Etikett jedoch nach wie vor nicht zu erkennen.“ Und für Hackfleisch gelten vereinfachte Regelungen. Hier reicht beispielsweise die Angabe „aufgezogen und geschlachtet in der EU“.

Ein weiteres Manko sehen die Verbraucherschützer darin, dass verarbeitete Fleischprodukte wie Wurst, Lasagne oder mariniertes, gewürztes Fleisch weiterhin von der Kennzeichnung ausgenommen sind. Immer mehr Verbraucher entscheiden sich beim Einkauf für Fleisch, das ihren Wünschen – etwa nach regionaler Tierhaltung oder kurzen Transportwegen – entspricht. Sie wollen auf dem Etikett oder an der Fleischtheke erkennen, woher das Lebensmittel stammt und wo es weiterverarbeitet wurde. Daher fordern die Verbraucherzentralen, dass die EU-Kommission die Erwartungen der Konsumenten ernst nimmt und die Herkunftsangabe auch auf Lebensmitteln verpflichtend vorschreibt, die Fleisch als Zutat enthalten.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern