Stichprobe Zuckeraustauschstoffe: Werden Verbraucher ausreichend vor übermäßigem Verzehr gewarnt?

Verbraucherzentrale Bayern übt Kritik an der Kennzeichnung

Hersteller von zuckerreduzierten oder -freien Lebensmitteln setzen häufig Zuckeraustauschstoffe als Süßungsmittel ein. In größeren Mengen können diese Blähungen und Durchfall verursachen. Enthalten Lebensmittel mehr als 10 Prozent dieser Zuckeraustauschstoffe, müssen sie den Warnhinweis tragen „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“.

Halten sich die Hersteller an diese Vorgabe und in welcher Weise erfolgt die Kennzeichnung? Diesen Fragen ging die Verbraucherzentrale Bayern in einer Stichprobe nach. Überprüft wurden 16 Produkte wie Bonbons, Fruchtgummis und Riegel mit Zuckeraustauschstoffen. Darunter waren auch vier „Kinderlebensmittel“.

Die Stichprobe ergab, dass mit einer Ausnahme alle Hersteller den vorgeschriebenen Warnhinweis angeben. Doch bei zwei Drittel davon ist der Aufdruck nicht deutlich erkennbar, so die Kritik der Verbraucherschützer. „Hier muss nachgebessert werden“, sagt Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern. „Wenn es schon einen Warnhinweis per Gesetz gibt, so sollte dieser auch auf den ersten Blick sichtbar sein.“

Wenige Hersteller nutzen Fettschrift und Farbveränderungen für eine auffällige Kennzeichnung des Warnhinweises. Und nur bei einem Produkt ist angegeben, ab welcher Verzehrsmenge es eine abführende Wirkung haben kann. „Diese freiwillige Zusatzinformation besitzt für Verbraucher einen deutlichen Mehrwert und sollte generell auf solchen Lebensmitteln stehen“, sagt Breithaupt-Endres. Zu den Zuckeraustauschstoffen gehören Substanzen wie Sorbit, Mannit und Xylit. Sie werden sehr langsam aufgenommen, binden Wasser und können zu Darmbeschwerden führen.

Vorsicht ist bei Kindern geboten. Wenn sie Süßigkeiten mit diesen Zusatzstoffen konsumieren, erreichen sie die Verträglichkeitsgrenze schneller als Erwachsene. Weitere Informationen sowie die Ergebnisse der Stichprobe sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern