Wunderwaffe Chiasamen? Unbestätigte Gesundheitsversprechen

Die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen aktuell zahlreiche Anfragen nach Chiasamen. Glaubt man der Werbung im Internet oder in einschlägigen Magazinen, handelt es sich um „Superfood“, das gleich mehrere Erkrankungen lindert und darüber hinaus die Gewichtsreduktion unterstützt. „Werbeaussagen bei Lebensmitteln, und damit auch bei Chia, die die Linderung von Krankheiten versprechen, sind grundsätzlich nicht gestattet“, erklärt Dr. Birgit Brendel, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Sachsen. Bisher genehmigte die EU keine so genannten „Health Claims“ für Chia-Produkte, also gesundheitsbezogene Aussagen, deren Richtigkeit wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen wurde.

Die Chia-Pflanze stammt ursprünglich aus Mexiko und wird in vielen Ländern Lateinamerikas kultiviert. Die Samen können roh oder getrocknet verzehrt werden, sind Zutat für Müsli, Brot und ähnliches. Auf den Verpackungen muss der Hinweis erfolgen, dass eine tägliche Aufnahme von 15 Gramm Chiasamen nicht überschritten werden darf. Diese Menge gilt als gesundheitlich unbedenklich.

Chia-Samen bestehen zu etwa 20 Prozent aus Eiweißen, zu rund 30 Prozent aus Fett und bis zu 40 Prozent aus Kohlenhydraten. Der Gehalt an Ballaststoffen ist mit bis zu 30 Prozent bemerkenswert, deshalb ist es erlaubt, für die Samen mit Hinweis auf den hohen Gehalt an Ballaststoffen zu werben. „Ballaststoffreich“ sind Lebensmittel, wenn sie mehr als 6 Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm enthalten. In Kombination mit Flüssigkeit quellen die wasserlöslichen Ballaststoffe der Chiasamen stark auf. Veganer nutzen sie deshalb gerne als Eiklarersatz beim Backen oder zum Andicken von Pudding.

Die maximale Tagesmenge von 15 Gramm enthält ca. 2,7 Gramm Omega-3-Fettsäuren. Das sind mehrfach ungesättigte Fettsäuren, die der Körper nicht selbst bilden kann und die daher mit der Nahrung aufgenommen werden müssen.

In Summe können Chiasamen ihren Platz in einer ausgewogenen Ernährung finden. Wunderdinge sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht erwarten.

Quelle: VZ Sachsen