Und wieder ist eine urbayerische Spezialität europaweit geschützt: Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, hat die EU-Kommission den bayerischen Obazdn in das europäische Herkunftsregister aufgenommen.
Das nicht nur im Freistaat beliebte Biergarten- und Brotzeitschmankerl ist damit die 29. bayerische Spezialität, die als geografische Angabe europaweit geschützt ist.
Die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft hatte den Schutz beantragt und sich seit Jahren für die Eintragung stark gemacht. „Diese einzigartige Käsespezialität ist wichtiger Bestandteil unserer Biergartenkultur und damit unserer bayerischen Lebensart“, sagte Brunner. Der Schutz soll die Herstellung in Bayern und die Qualität des Produkts sicherstellen.
Platz für Individualität und Geschmacksvielfalt bleibt dabei auch in Zukunft, denn der EU-Schutz umfasst lediglich die Festlegung einer Grundrezeptur: Künftig muss beispielsweise mindestens 40 Prozent Weichkäse in einem Obazdn sein, wenn er diesen Namen trägt. Der Obazde wird in den bayerischen Regionen durchaus unterschiedlich zusammengesetzt und verfeinert, mal mit Bier, Rahm, Zwiebeln oder Kümmel. Grundbestandteile sind allerdings immer Weichkäse – Camembert, Brie, Romadur oder Limburger – sowie Butter und Paprika. Geschützt sind übrigens auch die unterschiedlichen Schreibweisen: Ob Obatzter, Obatzda oder auch Obazder.
Die Eintragung stärkt nach Aussage des Ministers Bayerns Stellung als deutsches Spezialitätenland Nummer eins. Über ein Drittel aller geschützten regionaltypischen Spezialitäten Deutschlands sind hier zu Hause: Vom Bayerischen Bier über die Nürnberger Rostbratwürste bis hin zum Fränkischen Spargel. Die Eintragung schütze die bayerischen Originale vor Nachahmung und Trittbrettfahrern. Ausführliche Informationen zum Obazdn sowie weiteren 250 regionaltypischen Spezialitäten aus Bayern finden sich unter www.spezialitaetenland-bayern.de.
Weitere Informationen:
- Liste der geschützten bayerischen Erzeugnisse (EU-Herkunftsschutz)
- Spezialitätenland Bayern
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)