Kochen und Backen mit Kunststoff

Verbraucherzentralen zeigen: Hinweise zu Temperatur, Material und Verwendungshinweise sind oft unzureichend

Kunststoffprodukte haben schon längst Einzug in unsere Küchen gehalten. Kunststoffbehälter werden zum Aufbewahren und Aufwärmen in der Mikrowelle genutzt und auch Back- und Kochutensilien sind oftmals aus Kunststoff.  Doch nicht jeder Kunststoff verträgt heiße Temperaturen, ohne zu viele unerwünschte Stoffe an Lebensmittel abzugeben. In einem aktuellen Marktcheck der Verbraucherzentralen wurden verschiedene Kunststoffprodukte untersucht. Das Ergebnis: „Keines der untersuchten Produkte hat die Anforderungen an eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung erfüllt“, so Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Insgesamt wurden 78 Produkte aus 33 Geschäften im Hinblick auf die Materialangabe sowie auf Temperatur- und Verwendungshinweise überprüft. Die Hinweise mussten neben der Vollständigkeit und Lesbarkeit der vorgeschriebenen Kennzeichnung auch verständlich und dauerhaft angebracht sein. Neben Silikonbackformen und Mikrowellengeschirr waren auch Pfannenwender und Melamingeschirr Gegenstand der Untersuchung.

„Das schlechte Ergebnis zeigt, dass es die Hersteller mit der Kennzeichnung für eine sichere Verwendung ihrer Produkte nicht ausreichend ernst nehmen. Das ist nicht akzeptabel“, so Wiesemann.

Geschirr aus Melamin darf beispielsweise nur bis max. 70°C erwärmt werden, da sonst unerwünschte Bestandteile an das Lebensmittel abgegeben werden. Bei dem überprüften Kindergeschirr aus Melamin fehlte bei fast der Hälfte der Produkte der Temperaturhinweis.

Zudem trug auch knapp die Hälfte der untersuchten Pfannenwender keine Temperaturangabe. Der wichtige Hinweis „nicht in der heißen Pfanne liegen lassen“ war auf weniger als der Hälfte der betrachteten Produkte zu finden. Backformen aus Silikon trugen zwar alle einen Hinweis zur Materialangabe, allerdings bei 13 von insgesamt 18 untersuchten Backformen lediglich auf der Verpackung. „Das ist unzureichend. Die Verpackung wird nach dem ersten Gebrauch weggeworfen und somit auch die wichtigen Hinweise zu Kälte- und Hitzeempfindlichkeit“, erklärt Wiesemann.

Die Verbraucherzentralen fordern daher einheitliche Piktogramme für verschiedene, die Sicherheit gefährdende Anwendungen, wie z. B. „nicht mikrowellengeeignet“, „nicht für den Geschirrspüler geeignet“ oder „nicht in der heißen Pfanne liegen lassen“. Auch sollten die sicherheitsrelevanten Angaben nicht allein auf Aufklebern, Anhängern und Verpackungen stehen dürfen, allenfalls ergänzend. Sie sollten deshalb dauerhaft und gut lesbar auf dem Produkt eingestanzt zu finden sein, um die gesundheitlichen Risiken durch den Übergang unerwünschter Stoffe in Lebensmittel so gering wie möglich zu halten.

Weitere Details zu den Ergebnissen des Marktchecks

Pressekontakt:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
i.A. Christel Gottschling
Sekretariat
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Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen