Wie die EU-Herkunftszeichen Verbrauchern nützen und Hersteller schützen

Die EU schützt regionale Spezialitäten mit Tradition und Herkunft weltweit durch spezielle Herkunftszeichen vor Nachahmung: Die „geschützte geografische Angabe“ und „geschützte Ursprungsbezeichnung“ setzten auch in Bayern klare Signale für die Endverbraucher.

München, Juli 2015 – Produkte aus ökologischem Anbau erkennen wir am BIO-Siegel, das Fair-Trade-Zeichen signalisiert uns Lebensmittel, die unter bestimmten sozialen und ökologischen Kriterien hergestellt wurden. Aber woran erkennen wir regionale Schmankerl mit Heimat, Tradition und Geschichte? Das WeltGenussErbe Bayern informiert über das Thema kulinarischer Herkunftsschutz regionaler Spezialitäten am Beispiel Bayern. Die EU-Info Offensive klärt auf, wie der EU-Herkunftsschutz Verbrauchern nützt und Hersteller schützt.

EU-Herkunftszeichen "g.g.A." und "g.U."
EU-Herkunftszeichen „g.g.A.“ und „g.U.“

Ob Parmaschinken aus Italien, Champagner aus Frankreich oder Feta aus Griechenland – viele Produkte sind unmittelbar mit einer ganz bestimmten Region, Rezepttradition und Zutaten verknüpft. Ihre Herkunft macht sie weltweit einzigartig. Dass solche regionalspezifischen Produkte etwas ganz Besonderes sind, als Originale bewahrt und vor Nachahmung geschützt werden müssen, hat die EU 1992 erkannt. Über 1.000 regionale Spezialitäten tragen bereits die EU-Herkunftszeichen. Spitzenreiter im Herkunftsschutz sind Italien, Frankreich und Griechenland, dicht gefolgt von Deutschland: 80 kulinarische Originale – 27 davon allein aus Bayern – erkennt man weltweit am EU-Herkunftszeichen.

Erst genau hinsehen, dann entspannt genießen

Im Blickpunkt der Kampagne WeltGenussErbe Bayern stehen die beiden EU-Herkunftszeichen „geschützte geografische Angabe“ und „geschützte Ursprungsbezeichnung“: Nur traditionsreiche, hochwertige Spezialitäten, die untrennbar mit einer bestimmten Region verknüpft sind, dürfen sie tragen. Im Handel erkennt man die geschützten Spezialitäten entweder am gelb-blauen bzw. gelb-roten Zeichen oder eben an der geschützten Produktbezeichnung mit dem Zusatz „g.g.A.“ oder „g.U.“. Produkte mit „geschützter geografischer Angabe“ (g.g.A.) müssen in der genannten Region und getreu traditioneller Verfahren hergestellt und verarbeitet werden. Die Rohstoffe bzw. einzelne Zutaten müssen nicht unbedingt aus der Region stammen, wie zum Beispiel bei der Nürnberger Rostbratwurst. Häufig ist dies aber der Fall: Schrobenhausener Spargel g.g.A. und Abensberger Spargel g.g.A. werden zu 100 Prozent in den genannten Regionen angebaut. Produkte mit „geschützter Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) müssen in der genannten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Auch alle Rohstoffe müssen aus der genannten Region stammen – wie zum Beispiel die Rohmilch für Allgäuer Bergkäse und Allgäuer Emmentaler.

Ein gutes Gefühl für Kopf und Bauch

Der Kauf von Lebensmitteln ist Kopf- und Bauchsache, geleitet vom Wunsch nach Sicherheit – und nach einem ganz bestimmten Lebensgefühl. Für Verbraucher sind die EU-Herkunftszeichen klare Signale: Hier kann unbesorgt zugreifen, wer Genüsse mit Heimat und eindeutiger Herkunft schätzt. Denn nur wo „Bayerisches Bier“ samt „g.g.A.“-Zeichen draufsteht, ist auch garantiert reinstes Bier aus Bayern drin. Als „Allgäuer Bergkäse g.U.“ darf nur Käse vermarktet werden, der in bestimmten Allgäuer Regionen aus 100 Prozent Allgäuer Rohmilch hergestellt wurde. Und „Bayerisches Rindfleisch g.g.A.“ darf wirklich nur von Rindern stammen, die von der Geburt bis zur Schlachtung ausschließlich in Bayern gehalten wurden. Ebenso steht der Spezialitätenschutz aber auch für Handwerkskunst und Tradition, für Lebensmittel mit Geschichte, mit unverkennbarem Duft und heiß geliebtem Geschmack.

www.weltgenusserbe.eu