Keine Gesundheitsgefahren aus verzehrfertigem Obst, Gemüse und Blattsalat

„Gute Nachrichten für die Verbraucher: In 23 Proben verzehrfertigem, geschnittenen Obst, zerkleinertem Gemüse und vorverpackten Blattsalaten sind in unseren Laboren weder sensorische Abweichungen, noch gesundheitsgefährdende Keime nachgewiesen worden“, sagt Professor Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.

Geprüft und beprobt wurden Obst- und Salattheken in M-V sowie vorabgepackte Waren, die in den Supermärkten immer beliebter werden. Zur Untersuchung gelangten zum Beispiel: geschnittene Wassermelone, Erdbeeren, Obstsalate sowie Paprika-Streifen und Blattsalatmixe.

Dass dieses Material sehr Verderbnis anfällig ist, zeigten zwei der Proben, die unter anderem erhöhte Werte bei Milchsäurebakterien und Hefen aufwiesen. Sensorische Abweichungen lagen hierbei aber nicht vor. In beiden Fällen wurde daher ein amtlicher Hinweis auf die Überprüfung der Einhaltung einer guten Hygienepraxis bei der Herstellung, der Bearbeitung und dem Umgang mit dem Lebensmittel gegeben.

Um einen ungetrübten Genuss an verzehrfertigem Frischobst und Gemüse zu haben, sollte nur Ware eingekauft werden, die eine Erzeugnis typische Färbung aufweist und gekühlt angeboten wird. Besonders in der Sommerzeit ist die Einhaltung der Kühlkette bis zum Verzehr eine wichtige Voraussetzung, dass sich Keime in den Lebensmitteln nicht übermäßig vermehren. „Bevor Sie das Obst oder das Gemüse essen oder weiterverarbeiten, kontrollieren Sie, ob es nicht unangenehm riecht oder verändert aussieht – das kann ein Hinweis auf Verderb sein. Am besten ist ein Verzehr am Einkaufstag“, empfiehlt Feldhusen.

Hintergrund

Bedingt durch die Herstellungsweise von geschnittenem Obst und Gemüse kann es zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu einer Kontamination mit unerwünschten Keimen kommen. Schon bei der Erzeugung ist ein Kontaminationsrisiko durch das teilweise erdnahe Wachstum mit entsprechenden Verschmutzungsmöglichkeiten oder ggf. durch kontaminiertes Beregnungswasser gegeben. Bei der weiteren Bearbeitung spielt die Personal- und Herstellungshygiene eine wichtige Rolle.

Pressekontakt:
Dr. Antje Krüger, Öffentlichkeitsarbeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Tel.: 0381 – 4035 – 640
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Quelle: LALLF