„Mama, was gibt es heute in der Schule?“ Tipps zur gesunden und ausgewogenen Schulverpflegung

Mit dem Schulanfang oder dem Ende der Sommerferien stellt sich für viele Eltern die Frage, was ihre Kinder in der Schule essen und trinken sollen. Nicht zuletzt ist eine ausgewogene Verpflegung die Grundlage für gutes Lernen. „Dem Nachwuchs eine gesunde und leckere Frühstücks- und Vesperdose zusammenzustellen, ist dabei gar nicht so schwer, wenn man einige grundlegende Tipps beachtet“, weiß Dr. Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

So sollten beim Nachwuchs täglich Vollkornprodukte, Milch oder Milcherzeugnisse, Gemüse und Obst sowie Getränke für das zweite Frühstück oder das Vesper auf dem Speiseplan stehen. „Innerhalb dieses Rahmens sollten die Eltern zusammen mit ihren Kindern eine Frühstücks- und Vesperdose zusammenstellen, deren Inhalt die Sprösslinge in der Schule auch wirklich gern essen“, so Brendel weiter. Grundsätzlich sollten Eltern bedenken, dass ihre Kinder ausreichend energiefreie oder energiearme Getränke in der Schule zur Verfügung haben. Süße Getränke wie Limonaden oder Eistee sind als Durstlöscher bekanntermaßen nicht geeignet. Milchgetränke sind aufgrund ihres Energiegehaltes als flüssige Lebensmittel zu betrachten. Bei der Schulmilchbestellung sollte pure Milch bevorzugt werden.

Bezüglich der Mittagsverpflegung kann man in der Mehrzahl der Schulen unter zwei oder mehreren Speisenangeboten wählen. Auch die Mittagsmahlzeit sollte dabei täglich frisches Obst und/oder Salat oder gegartes Gemüse enthalten. „Wöchentlich empfiehlt sich zudem eine Fischmahlzeit und höchstens zwei Fleischmahlzeiten. Das heißt umgekehrt, dass wöchentlich mindestens ein vegetarisches Essen mit Gemüse als Hauptbestandteil empfehlenswert ist“, rät Brendel.

Allergene Zutaten müssen auf den Speiseplänen zudem deutlich ausgewiesen werden, damit Eltern, deren Kinder an einer Lebensmittelallergie leiden, vor der Bestellung die Allergene erkennen und eine entsprechende Auswahl treffen können. Die allergenen Zutaten können direkt bei dem genannten Gericht ausgewiesen werden. Gleichfalls kann man die Gerichte mit Fußnoten versehen, die auf die Allergene verweisen und die auf der Karte dargestellt sind.

Die Kennzeichnungspflicht gilt übrigens auch für den Schulkiosk, wenn dort lose Ware, beispielsweise belegte Brötchen, angeboten wird. Hier müssen die Allergene direkt bei der Ware, in einem Ordner oder durch einen Aushang ausgewiesen werden. Möglich ist auch eine mündliche Auskunft durch die Verkäufer/-innen. In diesem Fall muss jedoch mit einem Schild über diese Möglichkeit informiert werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.