Sommerlicher Durstlöscher: Alkoholfreie Biere selten zu beanstanden

Besonders hohe Wachstumsraten verzeichnen in den vergangenen Jahren die alkoholfreien Biere. Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung spricht nichts dagegen, den hochsommerlichen Durst dieser Tage mit alkoholfreiem Weizen, Pils oder Kölsch zu löschen. Bei der Untersuchung von alkoholfreien Bieren hatte das Landesuntersuchungsamt (LUA) in den vergangenen beiden Jahren nur in vier Fällen etwas zu beanstanden.

Gravierend war der Fehler in keinem der Fälle: Bei einer Probe Weizenbier, einer Probe hellem Schankbier und zwei Proben Pils stimmte die Kennzeichnung nicht.

Was man wissen muss: Alkoholfrei bedeutet nicht unbedingt frei von Alkohol. Tatsächlich kann und darf dieses Bier noch Spuren des Alkohols enthalten, der beim Vergären von Zucker unweigerlich entsteht. Rein rechtlich sind Gehalte von bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol (% Vol.) erlaubt. Die meisten Hersteller weisen mittlerweile freiwillig auf den Restalkohol hin.

Für Autofahrer ist der Griff zu alkoholfreiem Bier dennoch die richtige Entscheidung, denn viele dieser Biere enthalten sogar deutlich weniger als die maximal zulässigen 0,5 % Vol. Und selbst dann müsste man mehr als 10 Flaschen schnell hintereinander trinken, um auf die gleiche Menge Alkohol wie bei einem herkömmlichen Bier zu kommen.

Quelle: LUA Rheinland-Pfalz