Speiseeis aus M-V: süß und unbedenklich? Amtliche Beanstandungen wegen Hygienemängeln

‚Ein Eis geht immer‘, sagt man oft so dahin. Aber: ist der süße oder fruchtige Genuss auch gesundheitlich unbedenklich?

In diesem Jahr wurden bis Ende August im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) 414 Speiseeisproben, darunter 236 aus Softeisautomaten, routinemäßig mikrobiologisch untersucht. „Krankmachende Keime wie Salmonellen oder Listerien (Listeria monocytogenes) konnten nicht nachgewiesen werden“, resümiert Tierärztin Birte Andreas, Dezernatsleiterin für die mikrobiologische Untersuchung milchbasierter Lebensmittel.

15,5 Prozent der Eisproben (64 Stück, davon 52 Softeis, 12 Kugeleis) mussten aber wegen hygienischer Mängel beanstandet werden. Häufig wurden Grenz- bzw. Warnwertüberschreitungen von Enterobakterien (Hygienenachweiskeime) festgestellt.

Bei den Enterobakterien handelt es sich in der Regel um eine Kontamination (Verunreinigung) durch die Nutzung hygienisch nicht einwandfreier Gerätschaften bei der Herstellung oder der Abgabe des Gefrorenen. Selten sind technologisch bedingte Fehler die Ursache.

Die Ergebnisse, die auch in den vergangenen Jahren immer in dieser Größenordnung ermittelt wurden, belegen, dass regelmäßige Kontrollen der Eisdielen mit entsprechenden Auflagen durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter unverzichtbar sind. „Insbesondere auf die fachkundige Reinigung und Wartung der Softeisautomaten muss geachtet werden“, betont Andreas. „Denn der Milchanteil im Eis ist ein guter Nährboden für Bakterien. Grundsätzlich kann aber bilanziert werden, dass Eis aus mikrobiologischer Sicht ein sicheres Lebensmittel ist.“

Hintergrund

Enterobakterien ist der Oberbegriff für verschiedene Bakterienarten, die in der Natur weit verbreitet sind und hauptsächlich im Verdauungstrakt, also im Darm von Mensch und Tier vorkommen. Die meisten Arten sind für gesunde Menschen nicht gefährlich. Bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem können diese Bakterien jedoch Darminfektionen und Krankheiten auslösen.

Für die mikrobiologische Beurteilung der Eisproben werden sowohl die Vorgaben der VO (EG) Nr. 2073/2005 (für Eis direkt aus der Herstellung) als auch die Richt- und Warnwerte der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie in Verbindung mit der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) herangezogen.

Pressekontakt:
Dr. Antje Krüger, Öffentlichkeitsarbeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
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Quelle: LALLF