Da brennt nichts an: Weihnachtsgebäck selten beanstandet

Der Duft von Zimtsternen und Vanillekipferln: In der Vorweihnachtszeit weht er nicht nur durch Backstuben und heimische Küchen, sondern auch durch die Labore der staatlichen Lebensmittelüberwachung. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) überprüft regelmäßig, ob Lebkuchen, Stollen und Weihnachtsgebäck die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Sachverständigen und ihre Labormitarbeiter untersuchten in der Vorweihnachtszeit des vergangenen Jahres insgesamt 63 Proben.

Überprüft wird unter anderem, ob Weihnachtsgebäck den Leitsätzen des Lebensmittelbuches entspricht. Dort ist festgelegt, was Verbraucher beim Kauf eines Produktes erwarten dürfen. Vanillekipferl beispielsweise müssen mit echter Vanille gebacken werden und deutlich wahrnehmbar danach riechen und schmecken. Wer Vanillekipferl mit minderwertigerem Vanillin anbietet, führt seine Kunden in die Irre.

Erfreulich: Weihnachtsgebäck enthält fast immer die in den Leitsätzen vorgesehenen Zutaten. Kennzeichnungsmängel dagegen kommen häufiger vor: Mal ist das Zutatenverzeichnis unvollständig oder fehlerhaft, mal fehlt das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Herstellerangabe, mal sind Allergene im Zutatenverzeichnis nicht deutlich hervorgehoben.

Ob mit oder ohne Oblate: Lebkuchen kommen in vielen Formen vor. Sie können überzogen, belegt, bestreut, verziert, glasiert oder gefüllt sein. Beim Schokoladenüberzug etwa wird überprüft, ob hochwertige Schokolade oder eine kakaohaltige Fettglasur verwendet wurde und ob beides auch richtig gekennzeichnet wird. Von den 17 Lebkuchen, die das LUA 2014 untersuchte, wies eine Probe Kennzeichnungsmängel auf. Weitere Beanstandungen, zum Beispiel wegen einer Belastung mit Acrylamid, gab es nicht. Acrylamid ist ein Stoff, der beim Braten, Frittieren und Rösten in Lebensmitteln entstehen kann. Er ist möglicherweise krebserzeugend.

Bei Christstollen achten die Fachleute im LUA darauf, dass die sogenannten wertgebenden Anteile wie zum Beispiel Trockenfrüchte, Mandeln und Nüsse in ausreichender Menge verwendet werden. Außerdem wird untersucht, ob im Stollen echte Butter steckt, oder ob sie teilweise durch Margarine aus Pflanzenfett ersetzt wurde. 23 Christstollen lagen im vergangenen Jahr auf den Untersuchungstischen. Beanstandungen gab es nur bei der Kennzeichnung: Bei sieben Proben waren die Angaben nicht richtig oder unvollständig.

Zudem hat das LUA 2014 weitere 23 Proben verschiedener Weihnachtsgebäcke untersucht. Davon war eine Probe Zimtsterne beim Eintreffen im Labor deutlich verschimmelt. Von diesen 23 Proben wiesen neun Kennzeichnungsmängel auf. Bei einer Probe lag zusätzlich der Gehalt an Cumarin oberhalb der zulässigen Höchstmenge. Der natürliche Aromastoff kommt in Cassia-Zimt vor und kann bei übermäßigem Verzehr die Leber schädigen.

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Quelle: LUA RLP