Stichprobe Glühwein: Die Etiketten verraten wenig über den Inhalt

Ausgerechnet alkoholische Getränke müssen keine Zutatenliste aufweisen

Wie viel Zucker ist im Glühwein? Stammt der Geschmack aus Gewürzen oder standardisierten Aromen? Auf Fragen wie diese erhalten Verbraucher keine Antwort. Im Gegensatz zu den meisten anderen Lebensmitteln müssen Hersteller von alkoholischen Getränken keine Zutatenliste und Nährwerte angeben. Für Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern, ist dies völlig unverständlich: „Es widerspricht jeder Logik, dass die europaweit geltende Lebensmittelinformationsverordnung gerade hier Ausnahmen zulässt.“ Marion Breithaupt-Endres betont, dass Verbraucher auch bei alkoholhaltigen Mixgetränken, Likören und Spirituosen erfahren sollten, was drin ist.

Die Verbraucherzentrale Bayern hat bei einer Stichprobe 22 Glühweine aus dem Handel unter die Lupe genommen. Sie versprechen „feinste Zutaten“, „vielerlei Gewürze“, „ausgesuchte Rotweine“ und „traditionelle Rezeptur“. Nur bei zwei Produkten sind die Qualitätsversprechen durch eine Zutatenliste belegt.

Auf den Etiketten der meisten Flaschen ist nicht erkennbar, welche Grundweine, Aromen oder Zuckerarten eingesetzt worden sind. Für Verbraucher ist die Zutatenliste eine der wichtigsten Informationsquellen auf Lebensmitteln. „Kein Versteckspiel bei der Kennzeichnung“, fordert Marion Breithaupt-Endres aus diesem Grund. „Der Gesetzgeber muss sich dringend für eine Korrektur dieser Sonderregelung einsetzen“, so Breithaupt-Endres.

Weitere Informationen sowie die Ergebnisse der Stichprobe:
Stichprobe Glühwein Verbraucherzentrale Bayern Dez. 2015

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern e.V.