EFSA hat ihre Hinweise für Antragsteller bezüglich der Zulassung gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel überarbeitet.

Aktualisierte Leitlinien zu Angaben „werden Verbrauchern und Antragstellern nützen“.

Neben der Überarbeitung der allgemeinen wissenschaftlichen Leitlinien – die für sämtliche gesundheitsbezogenen Angaben gelten – hat die Behörde auch ihre spezifischen Leitlinien für Angaben in Bezug auf das Immunsystem und den Magen-Darm-Trakt aktualisiert.

Valeriu Curtui, Leiter des für Ernährungsfragen zuständigen Referats der EFSA, erklärte: „Aufgrund der wissenschaftlichen und technischen Komplexität von Anträgen zu gesundheitsbezogenen Angaben zählt es seit jeher zu den vorrangingen Aufgaben der EFSA, klare Kriterien für die Begründung von gesundheitsbezogenen Angaben sowie Leitlinien für die Beantragung ihrer Zulassung zu erarbeiten.“

„Die aktualisierten Leitlinien werden Antragstellern helfen, den von unseren Ernährungsexperten verfolgten schrittweisen Ansatz besser zu verstehen, und ihnen die Entscheidung erleichtern, für welche Art von Angabe sie, ausgehend von den ihnen zur Verfügung stehenden Daten, einen Antrag auf Zulassung stellen möchten.“

Konkrete Beispiele aus früheren Anträgen sollen Antragstellern als Orientierungshilfe bezüglich der Anforderungen für die Begründung von Angaben in bestimmten Bereichen dienen und helfen, die häufigsten Schwächen zu vermeiden, wie Dr. Curtui hinzufügte. „Bessere Anträge werden zu einem effizienteren Bewertungsprozess führen, wovon Antragsteller, Verbraucher und die EFSA gleichermaßen profitieren werden.“

Die beiden Dokumente enthalten nun:

  • Eine detaillierte Erläuterung der einzelnen Schritte des Bewertungsprozesses – Beschreibung des Lebensmittels / Bestandteils, Beschreibung der behaupteten Wirkung, Ermittlung einschlägiger Studien am Menschen – einschließlich konkreter Beispiele aus früheren Bewertungen zur Veranschaulichung.
  • Eine eindeutige Abgrenzung der Grundsätze für die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben, die auf der Essenzialität von Nährstoffen beruhen, von jenen, die für sonstige Angaben Anwendung finden. Diese Unterscheidung hat Auswirkung auf die Definition der behaupteten Wirkung, die Begründung der Angabe und die Bedingungen für deren Verwendung.
  • Beispiele von Anträgen, die mit einem positiven Ergebnis bewertet wurden, um eine Vorstellung bezüglich der Anzahl, Art und Qualität von Studien zu geben, die u.U. für die Begründung einer Angabe erforderlich sein können.
  • Beispiele von Anträgen, die mit einem negativen Ergebnis bewertet wurden, um die Art der Mängel zu veranschaulichen, welche die Begründung bestimmter Angaben verhindern können.
  • Hinweise in Bezug auf die wichtigsten Schritte und wissenschaftlichen Aspekte, die Antragsteller bei der Erstellung eines Antrags berücksichtigen sollten.

Das Gremium der EFSA für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien beschloss, die Leitlinien angesichts der Erfahrungen, die es in den vergangenen Jahren bei der Bewertung von nahezu 3.000 Angaben über „allgemeine Funktionen“ und mehr als 250 sonstigen Anträgen gewonnen hat, zu überarbeiten. Damit geht das Gremium auch auf Anfragen von Interessengruppen ein, die mehr Klarheit im Hinblick auf allgemeine, sämtliche Angaben betreffende Fragen sowie insbesondere Angaben bezüglich der Darm- und Immunfunktion wünschten.

Der Fertigstellung der Dokumente ging eine öffentliche Konsultation voraus, die wertvolle Rückmeldungen von Interessengruppen und sonstigen interessierten Kreisen hervorbrachte.

Hintergrund

Die Vorschriften bezüglich der Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel in der EU finden sich in der Verordnung (EG) 1924/2006. Gemäß der Verordnung können gesundheitsbezogene Angaben nur nach einer wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA für die Verwendung in der EU zugelassen werden. Eine ausführliche Darstellung der Arbeit der EFSA im Bereich gesundheitsbezogene Angaben finden Sie auf unserer Themenseite.

Pressekontakt:
Medienstelle der EFSA
Tel. +39 0521 036 149
Press@efsa.europa.eu

Quelle: EFSA

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