EFSA will Sicherheitsbewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien aktualisieren

Sachverständige der EFSA empfehlen die Weiterentwicklung der Sicherheitsbewertung von in Lebensmittelkontaktmaterialien verwendeten Stoffen, einschließlich der Einführung eines umfassenderen Ansatzes zur Abschätzung der Verbraucherexposition, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder. Die EFSA beabsichtigt, die Leitlinien bezüglich der Datenanforderungen für die Bewertung besagter Stoffe in der Zukunft zu aktualisieren.

„Dieses Gutachten spiegelt sowohl die wissenschaftlichen Fortschritte als auch unsere Erfahrungen mit der Anwendung der bestehenden EU-Richtlinien im Verlauf der vergangenen zehn Jahre“, erklärte Dr. Laurence Castle, Mitglied des EFSA-Sachverständigenremiums für Lebensmittelkontaktmaterialien (CEF-Gremium) und Vorsitzender der Arbeitsgruppe, die das Gutachten erstellte.

Wie Dr. Castle ausführte, präsentiert das wissenschaftliche Gutachten „aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen, die Auswirkungen haben auf die Abschätzung der Verbraucherexposition gegenüber Stoffen, die aus Lebensmittelkontaktmaterialien migrieren, den mehrstufigen Ansatz zu deren Sicherheitsbewertung, die toxikologischen Datenanforderungen sowie die Berücksichtigung der Migration von unabsichtlich eingebrachten Stoffen (Non-Intentionally Added Substances – NIAS)“.

Im nächsten Schritt dieses Prozesses wird die Europäische Kommission mit Behörden in den Mitgliedstaaten die Folgen dieser Entwicklungen für das Risikomanagement diskutieren. Daran anschließend wird die Kommission die EFSA hinsichtlich der erforderlichen Schutzniveaus für Verbraucher beraten. Ausgehend von der Beratung der Kommission wird die EFSA Leitlinien für die Datenanforderungen in Bezug auf Anträge auf Sicherheitsbewertung von Stoffen in Lebensmittelkontaktmaterialien erarbeiten.

Nachstehend einige Ergebnisse und zentrale Vorschläge des Gutachtens

  • Die Ermittlung und Bewertung aller migrierenden Stoffe sollte sich mehr auf die fertigen Materialien und Gegenstände sowie deren Herstellungsprozess konzentrieren, und weniger auf die verwendeten Stoffe.
  • Zur besseren Abschätzung der Verbraucherexposition schlagen die EFSA-Sachverständigen vor, ausgehend vom Lebensmittelverzehr von Säuglingen und Kleinkindern vier Standardkategorien für Lebensmittel einzuführen, deren Verzehrsmengen ungefähr 9-, 5-, 3- und 1,2-mal höher angesetzt werden als der aktuelle Standardwert (d.h. 17 Gramm/Kilogramm Körpergewicht pro Tag). Die Verwendung dieser Standardkategorien würde ein höheres Schutzniveau für Verbraucher bieten, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder.
  • Die erforderliche Menge an Toxizitätsdaten sollte im Verhältnis stehen zur voraussichtlichen Exposition von Menschen. Das CEF-Gremium schlägt drei Schwellenwerte für die menschliche Exposition vor – 1,5, 30 und 80 Mikrogramm/Kilogramm Körpergewicht pro Tag –, bei deren Erreichen jeweils zusätzliche Toxizitätsdaten erforderlich werden. Dies gilt grundsätzlich für alle migrierenden Stoffe, also sowohl absichtlich als auch unabsichtlich eingebrachte Stoffe (einschließlich Oligomere).
  • Die Genotoxizitätsprüfung von Stoffen, die in Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden, sollte obligatorisch sein, selbst wenn ihr Übergang in Lebensmittel nur zu einer geringen Exposition führt. Alternativmethoden zu Tierversuchen könnten größere Bedeutung für die Sicherheitsbewertung von NIAS gewinnen.

Bei der Fertigstelllung des Gutachtens berücksichtigten die Sachverständigen des CEF-Gremiums Rückmeldungen von Interessengruppen aus einer öffentlichen Konsultation und präzisierten einige Aspekte. Sie führten eine zusätzliche Kategorie für den Lebensmittelverzehr ein und erklärten, wie Informationen über den Lebensmittelverzehr mit Informationen zur Migration chemischer Stoffe in Lebensmittel zu kombinieren sind, um die Verbraucherexposition abzuschätzen. Sie erklärten auch die Notwendigkeit, andere Quellen der Exposition gegenüber diesen Stoffen zu berücksichtigen, und führten eine zusätzliche Stufe für toxikologische Datenanforderungen ein.

Das Gutachten und ein technischer Bericht über die öffentliche Konsultation sind über nachstehende Links abrufbar:

Hinweise für die Redaktion

  • Lebensmittelkontaktmaterialien umfassen eine Vielzahl unterschiedlichster Materialien wie Kunststoff, Papier, Keramik, Metalle und Tinte, die in Lebensmittelverpackungen und -behältern sowie anderen Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, enthalten sind. Einen Überblick über das aktuelle Antragsverfahren sowie Datenanforderungen für die EU-Sicherheitsbewertung von regulierten Lebensmittelkontaktmaterialien wie Kunststoffen und Kunststoffrecyclingverfahren sowie aktiven und intelligenten Materialien finden Sie über folgenden Link:
    Anträge zu Lebensmittelkontaktmaterialien: Überblick und Workflow
  • Grundsätzlich wird bei der Konzeption toxikologischer Teststrategien ein mehrstufiger Ansatz verfolgt, d.h. je größer die Exposition durch Migration, desto mehr toxikologische Daten sind erforderlich. Zusätzliche Daten oder Informationen können angefordert werden, wenn die vorgelegten Daten nicht eindeutig sind oder weitere Untersuchungen rechtfertigen.
  • Unter Migration versteht man den Übergang von chemischen Stoffen oder Partikeln aus Lebensmittelkontaktmaterialien in das Lebensmittel selbst. Die Migrationsrate unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen ist ein kritischer Faktor bei der Bewertung potenzieller Risiken einer Exposition gegenüber diesen Stoffen.
  • Unabsichtlich eingebrachte Stoffe (Non-Intentionally Added Substances – NIAS) in Lebensmittelkontaktmaterialien können ebenfalls in Lebensmittel übergehen. Hierzu zählen etwa Verunreinigungen eines Stoffes sowie Reaktions- und Abbauprodukte, beispielsweise infolge der Herstellung und Verwendung eines Stoffs bzw. der daraus gewonnenen Lebensmittelkontaktmaterialien.
  • In ihrer Rolle als Risikobewerter leistet die EFSA unabhängige wissenschaftliche Beratung zu möglichen Bedrohungen in der Lebensmittelkette. Die Europäische Komission, der das Risikomanagement obliegt, nutzt diese Beratung als Entscheidungsgrundlage, um die betreffenden Probleme anzugehen.

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Quelle: EFSA