Fünf Fragen zur Zimt-Challenge

Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen, Julia Müller.
Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen, Julia Müller.

Mutproben in Online-Medien sind nichts Neues und auch die sogenannte Zimt-Challenge geistert fast jedes Jahr durchs Netz. Julia Müller, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen, hat sich einige Aspekte genauer angesehen und fünf Antworten parat.

Bei der „Cinnamon-Challenge“ gilt es, ohne Flüssigkeit einen Löffel Zimt zu schlucken. Die meist jugendlichen Mutprobenteilnehmer filmen sich dabei und stellen das Video anschließend auf Youtube.

Was genau ist gefährlich daran, Gewürze oder Lebensmittelpulver in solcher Menge zu schlucken?

Julia Müller: Durch die Konsistenz kann das Pulver schnell in die Lunge gelangen, und die Atmung enorm behindern, wenn man etwa schnell Luft holt oder stark husten muss. Das kann bis zu Erstickungsanfällen führen. Gleiches gilt für sämtliche Lebensmittel in pulver- oder puderform wie Mehl, Puderzucker oder andere Gewürze.

Ist Zimt an sich gefährlich?

Julia Müller: Zimt ist ein beliebtes Gewürz, gerade in der Winterzeit. Einige Zimtsorten enthalten große Mengen Cumarin. Dieser Stoff kann der Gesundheit schaden. Wie bei fast allem ist hier aber die Dosis entscheidend. Bei dieser Mutprobe besteht aber vor allem die Gefahr von Erstickungsanfällen.

Zimt wird aber nicht nur als Gewürz sondern auch in Form von Kapseln zur Regulierung des Blutzuckerspiegels angeboten. Diese Produkte können große Mengen Zimt enthalten. Ob es sich dabei um den cumarinhaltigen Cassia-Zimt oder den cumarinarmen Ceylon-Zimt handelt, ist für Verbraucher meist nicht zu erkennen. Zudem konnte der Einfluss von Zimt auf den Blutzuckerspiegel nicht eindeutig durch Studien belegt werden.

Warum ist Cumarin problematisch?

Julia Müller: Cumarin ist ein Aromastoff, der im handelsüblichen Zimt vorkommt. In hohen Dosen und bei empfindlichen Personen kann es zu Kopfschmerzen oder bei übertriebener Aufnahme auch zu Leberschäden führen. Vor allem die Sorten Cassia-Zimt – auch China-Zimt genannt – sind sehr cumarinhaltig. Seit 2011 gelten für zimthaltige Lebensmittel Höchstgrenzen für Cumarin. Für Zimt als Gewürz gelten diese Werte allerdings nicht.

Als Alternative empfiehlt sich die Suche nach Ceylon-Zimt. Dort ist der Cumarin-Gehalt nur ein Hundertstel (0,02g pro Kilo) vom normalen Zimt. Allerdings ist die Kennzeichnung hier oftmals noch mangelhaft, sodass Verbraucher Ceylon-Zimt meist nur in Reformhäusern oder Bio-Märkten finden können.

Wie können verbraucher Cassia-Zimt von Ceylon-Zimt unterscheiden?

Julia Müller: In Pulverform ist es kaum möglich Cassia-Zimt von Ceylon-Zimt zu unterscheiden. Teilweise gibt es Produkte, auf denen die Bezeichnung „Ceylon-Zimt“ angeben ist. Liegt Zimt als Stange vor, ist eine Unterscheidung anhand der Rindenschicht möglich. Cassia-Zimt besitzt eine relativ dicke Rindenschicht, ist zu einem Röllchen gerollt und meist dunkler in der Farbe. Ceylon-Zimt hingegen besitzt mehrere feine Rindenlagen mit einem vergleichsweise engen Querschnitt.

Wie viele Zimtschnecken kann man sorglos essen?

Julia Müller: Um eine problematische Menge an Cumarin aufzunehmen, müssten Verbraucher täglich große Mengen zimthaltiger Lebensmittel essen. Doch schon allein wegen Zucker und Fett sollten Verbraucher beim Gebäck nicht übertreiben, gerade wenn sie noch die guten Vorsätze für 2016 einhalten wollen. Eine Zimtschnecke oder ein paar Zimtplätzchen hin und wieder sind aber vom Cumarin-Aspekt her unproblematisch.

Auch bei der Verwendung von Zimt als Gewürz bestehen für Verbraucher nur gesundheitliche Gefahren, wenn diese viel Cassia-Zimt mit besonders hohen Cumaringehalten über einen längeren Zeitraum einsetzten. Der mäßige Gebrauch von Zimt als Gewürz ist daher völlig unproblematisch.

Pressekontakt:
Verbraucherzentrale Thüringen e.V. (vzth)
Eugen-Richter-Str.45, 99085 Erfurt
Julia Müller
Beraterin für Lebensmittel und Ernährung
Tel. 0361 – 555140
j.mueller@vzth.de
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Quelle: VZ Thüringen