Neue Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel

Am 5. Januar 2016 hat die Europäische Union für eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln eine Verordnung zur Änderung der Rückstandshöchstgehalte veröffentlicht. Die Verordnung EU 2016/1 ist seit dem 25. Januar 2016 gültig.

In Bezug auf die Wirkstoffe Bifenazat, Boscalid, Cyazofamid, Dazomet, Fluazifop-P, Mepanipyrim, Metrafenon, Picloram, Propamocarb, Pyridaben, Pyriofenon, Tebuconazol und Tebufenpyrad wurden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für bestimmte Obst- und Gemüseerzeugnisse angehoben.

Im Falle des Larvizids Cyromazin bei Kraussalat, Feldsalat und frischen Kräutern, des Fungizids Tebufenpyrad bei Paprika, Pflaumen, Gewürzgurken, Melonen und Wassermelonen sowie der Anwendung des Wirkstoffs Dazometbei Früchten wurden dagegen die bestehenden RHG nicht verändert.

Für das Fungizid Thiram (Dithiocarbamat) wurde der Höchstgehalt für Avocados angehoben, wodurch auch der RHG für den Summenparameter Dithiocarbamate angepasst werden musste.

Die gesamte Verordnung mit einer Auflistung aller Neuerungen finden Sie hier.

Quelle: QS