Offener Brief zur Bewertung der Kanzerogenität von Glyphosat: EFSA und BfR antworten

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 12. November 2015 ihre Schlussfolgerung („Conclusion“) zur Wirkstoffprüfung von Glyphosat veröffentlicht. Die Behörden des Risikomanagements, Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten prüfen derzeit den von der EFSA eingereichten Bericht und werden danach eine Entscheidung fällen, ob Glyphosat weiterhin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln genehmigt wird.

Am 27. November 2015 haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen offenen Brief an den EU-Gesundheitskommissar gerichtet und Kritik sowohl an den Inhalten der EFSA-Conclusion als auch am Verfahren der Wirkstoffprüfung geäußert.

Die Antworten der EFSA zu dem Offenen Brief sind am 13. Januar 2016 auf der EFSA-Webseite (www.efsa.eu) veröffentlicht worden. Diesem Schreiben beigefügt ist ein Anhang mit detaillierten Antworten auf die wissenschaftlichen Fragen, die in dem Offenen Brief angesprochen wurden. Dazu gehören beispielsweise Erklärungen der Befunde aus Tierstudien zur Kanzerogenität sowie die Interpretation zu den in der IARC-Monographie berichteten Tumoren. Die Argumente in dem Offenen Brief verändern die Schlussfolgerungen der gesundheitlichen Risikobewertung zu Glyphosat nicht.

Die Antwort des EU-Gesundheitskommissars wurde ebenfalls veröffentlicht.

Die EFSA erläutert in dem Brief, dass die IARC Monographie umfassend bei der Gesamtbewertung von Glyphosat berücksichtigt wurde, entsprechend dem Hintergrund der Präambel der IARC selbst, die besagt, dass Monographien der IARC von nationalen und internationalen Behörden bei der Ausübung ihrer Risikobewertung berücksichtigt werden können und nur erste Schritte der Risikobewertungen darstellen. Die EFSA-Bewertung stellt in Europa den gesetzlich verbindlichen Schritt eines klar definierten europäischen Regulierungsprozesses dar, der neben der Bewertung der Kanzerogenität und weiterer gesundheitlicher Risiken auch die anderen relevanten Bewertungsaspekte mit Bezug auf die Umwelt, Wirksamkeit usw. berücksichtigen muss. Bei jedem Schritt hat die EFSA die gesetzlichen Anforderungen in einem hochtransparenten wissenschaftlichen Peer-Review erfüllt, wie dies für alle Pestizidwirkstoffe vorgesehen ist.

Die Schlussfolgerungen der EFSA und alle damit verbundenen Hintergrunddokumente wurden auf der Website der EFSA veröffentlicht.

Die Argumente in dem Offenen Brief verändern die Gesamtschlussfolgerungen der gesundheitlichen Bewertung zu Glyphosat nicht. So gibt es beispielsweise keinen ausreichenden Beleg für eine Assoziation zwischen glyphosatbasierenden Formulierungen und NonHodgkin Lymphomen, was bereits in der IARC Bewertung deutlich gemacht wurde. Die Gesamtbeweislage der Studien am Menschen führt nach dem derzeitigen Stand des Wissens nicht zu einem eindeutigen kausalen oder anderweitig überzeugenden assoziativen Zusammenhang zwischen dem Wirkstoff Glyphosat und Krebs. Es gibt auch keine überzeugenden Hinweise auf Kanzerogenität bei Ratten oder Mäusen, wenn dem „weight of evidence“ Verfahren gefolgt wird.

Die in dem offenen Brief getroffenen Aussagen zur Kanzerogenität von Glyphosat stehen im Widerspruch zu Bewertungen von nationalen und internationalen Institutionen einschließlich des WHO/FAO Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR). Die gesundheitliche Bewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat ergibt nach Prüfung aller vorliegenden Studien durch diese Institutionen, dass bei bestimmungsgemäßer Anwendung ein krebserzeugendes Risiko für den Menschen nach derzeitiger Datenlage unwahrscheinlich ist.

Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema „Glyphosat“:

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Quelle: Mitteilung Nr. 003/2016 des BfR vom 14. Januar 2016