Antibiotika-Einsatz bei Tieren drastisch reduzieren

Geplante Regelungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind unzureichend.

  • Der Einsatz von Antibiotika, die in der Humanmedizin verwendet werden, soll nur in besonderen Ausnahmefällen in der Veterinärmedizin erlaubt sein.
  • Um finanzielle Anreize für die Behandlung mit Antibiotika zu reduzieren, sollten Tierärzte zukünftig nicht vom Verkauf profitieren.
  • Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sollte Entwicklungen im Bereich der Antibiotikaresistenzen verstärkt beobachten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Eckpunkte für Regelungen bei dem Einsatz von Antibiotika bei Tieren vorgelegt. Der Entwurf will den Einsatz von Reserveantibiotika zwar einschränken. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert aber angesichts der dramatischen Resistenzentwicklung darüber hinausgehende Maßnahmen, die zu einer deutlichen Reduktion des Einsatzes von Antibiotika führen sollen.

Reserveantibiotika sind Medikamente, die für die Notfälle bestimmt sind, in denen reguläre Antibiotika nicht mehr wirken. „Reserveantibiotika sollten nur dem Einsatz beim Menschen vorbehalten bleiben. Die Nutztierhaltung muss so entwickelt werden, dass auf Antibiotikagaben weitestgehend verzichtet werden kann“, sagt Jutta Jaksche, Referentin im Team Lebensmittel beim vzbv. Denn jeder Einsatz von Antibiotika – bei Mensch und Tier – trägt zur Entwicklung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen bei.

Die Eckpunkte des BMEL befassen sich nur mit Fragen der Umwidmung und machen Antibiogramme für den gezielten Antibiotikaeinsatz zur Bedingung. Der vzbv unterstützt diese Eckpunkte für weitere Regelungen zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren, hält den Entwurf aber für nicht ausreichend, um der Dimension des Problems gerecht zu werden.

Es gibt Belege dafür, dass unterschiedliche Bakterien-Spezies Resistenzen austauschen können. Damit ist die Möglichkeit einer wesentlich rascheren, globalen Ausbreitung gegeben – in einem höheren Ausmaß als bisher angenommen. Das zeigt beispielsweise eine wissenschaftliche Veröffentlichung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), wonach dänische Behörden diese resistenten Keime in Human- und Hühnerfleischproben aus Deutschland gefunden haben.

Bessere Überwachung

Künftig sollte das Bundesinstitut für Risikobewertung Entwicklungen im Bereich der Antibiotikaresistenzen zügig nachgehen und auf wissenschaftliche Erkenntnisse mit eigener Forschung reagieren. Das BfR sollte die Politik auffordern, mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren.

Einschränkung des Dispensierrechts

Um finanzielle Anreize zur überhöhten Antibiotikaanwendung zu mindern, fordert der vzbv darüber hinaus die Einschränkung des Dispensierrechts. Dieses beinhaltet, dass zugelassene Tierärzte apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel beziehen, abgeben, lagern und selbst herstellen dürfen. Damit erzielen sie zusätzliche Einnahmen. Tierärzte sollten zukünftig nicht vom Verkauf profitieren, sondern von einer Fachberatung zur antibiotikafreien Tierhaltung.

Das Dispensierrecht gilt nicht in der Humanmedizin. Dort sind die Verschreibung (durch Ärzte) und die Abgabe (in Apotheken) voneinander getrennt.

Eckpunkte für weitere Regelungen für den Einsatz von Antibiotika bei Tieren | Stellungnahme des vzbv | 1. Februar 2016

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Quelle: vzbv