Im Test: Qualität von Glühweinen aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg

„Elf der 58 Proben Glühwein und ähnliche Erzeugnisse, entnommen am Jahresende 2015 in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie in Hamburg, wiesen Mängel auf“, sagt Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock. Die Proben wurden im Kompetenzzentrum für Wein und Spirituosen im Institut für Hygiene und Umwelt in Hamburg untersucht. Dieses Labor ist im Rahmen der Norddeutschen Kooperation der Bundesländer für diese Aufgabe zuständig. Die Weine stammten von Ständen auf Märkten, in Fußgängerzonen und aus Einkaufszentren. Es wurden die unerhitzte Originalware und die erhitzte Ware untersucht. So war feststellbar, ob schon in der Originalware Mängel vorlagen oder sie durch unsachgemäßes Erhitzen entstanden.

Von den erhitzten Proben waren drei aufgrund von sensorischen Abweichungen zu beanstanden, wovon zwei Proben zusätzlich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt von 7 % vol nicht einhielten. Die sensorischen Mängel: Mäuseln (unangenehmer Geruch und/oder Geschmack, der an Mäuseharn erinnert), brandige Noten (verkohlt) oder Karamellnoten u. a. konnten dabei auf unsachgemäße Erhitzung zurückgeführt werden. Eine weitere Probe wies ausschließlich einen zu geringen Alkoholgehalt auf. Indizien für eine unzulässige Wässerung ergaben sich bei dieser Probe aber nicht, so dass hier ebenfalls eine unsachgemäße Erhitzung bzw. Bevorratung als Ursache ausgemacht wurde.

Glühwein kann aufgrund seiner natürlichen Zusammensetzung die Oberflächen von Gegenständen angreifen, in dem er sich befindet oder zubereitet wird. Im Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt wird daher auch der Gehalt von Nickel und Kupfer in der Originalware und der erhitzten Probe untersucht und mögliche Differenzen ermittelt. Im Ergebnis der Überprüfung wurde bei einer Probe ist ein erhöhter Nickelgehalt in der erhitzten Variante festgestellt.

12,1 % der Proben (7 Stück) sind mit irreführenden Angaben in den Verkehr gebracht worden. In den meisten Fällen wurden Beeren- bzw. Fruchtglühweine fälschlich als „Glühwein“ verkauft. Die „Umdeklaration“ ist häufig durch den Standbetreiber erfolgt.

„Verbraucher sollten sich nicht scheuen, an Verkaufsständen Fragen zu stellen oder Beschwerden anzubringen, wenn ihnen der Geruch oder Geschmack der Glühweine artfremd vorkommt“, rät Feldhusen. Insgesamt muss man zwar damit rechnen, dass sich beim Erhitzen von Glühwein die Qualitätsparameter in kurzer Zeit verändern, aber durch gutes Management lässt sich das verhindern.

Wenn Verbraucher sich zu Hause Glühwein zubereiten, ist zu beachten, dass auch hier ungeeignetes Kochgeschirr Metallübergänge in den Glühwein begünstigt. „Empfehlenswert ist die Nutzung unbeschädigter, emaillierter Töpfe, hitzebeständiger Glaskannen oder von Edelstahltöpfen“, sagt Feldhusen.

Hintergrund

Glühwein ist ein Produkt, das aus Wein hergestellt wird. Sowie Wein aus anderem Obst Basis des Getränks ist, darf dieser Begriff in Alleinstellung nicht genutzt werden.

Die Zusammenarbeit in der Norddeutschen Kooperation (NOKO) der Bundesländer Berlin, Brandenburg, M-V, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es seit Mai 2009. Sie erfolgt in den Bereichen Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Bedarfsgegenstände, Wein, kosmetische Mittel sowie Tabakerzeugnisse. Die länderübergreifende Zusammenarbeit der Untersuchungseinrichtungen soll dazu beitragen, einerseits Kostensteigerungen durch die Bündelung bestimmter Untersuchungsanforderungen zu begrenzen und andererseits ein breites Untersuchungsspektrum zur Sicherung eines hohen Niveaus des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vorrätig zu halten.

Pressekontakt:
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Quelle: LALLF