Safer Internet Day am 9. Februar: Baden-Württembergischer Verbraucherminister rät zur „Vorsicht bei Gesundheits-Apps und Wearables“

Die Schritte mit einem Fitnessarmband aufzeichnen, die Sporteinheit mit einer App erfassen und die Waage im Bad bequem mit der Cloud vernetzen: Die Möglichkeiten, die Gesundheits-Apps und sogenannte Wearables – also mobile Computersysteme, die am Körper getragen werden – bieten, sind faszinierend und werden immer vielfältiger. Doch die neue Technik ist auch mit Risiken verbunden. „Apps und Wearables bieten heute Möglichkeiten, die vor ein paar Jahren noch wie Science Fiction geklungen haben – beispielsweise der Zugriff auf persönliche Fitnessdaten vom Smartphone aus, bequem über die Cloud. Viele Fitnessbegeisterte und Gesundheitsbewusste profitieren von diesen neuen Möglichkeiten.

Leider setzen viele Hersteller wiederum alles daran, möglichst viele Daten über die Nutzerinnen und Nutzer und deren Gewohnheiten abzusaugen – und oft ist es gar nicht möglich, Geräte oder Apps ohne die Cloud des Herstellers zu nutzen. Das widerspricht elementaren Verbraucherinteressen. Alle, die die neuen Möglichkeiten nutzen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass er dafür auch mit den eigenen persönlichen Daten bezahlen – denn diese sind ein wertvoller Rohstoff für die Hersteller“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde am Freitag (5. Februar) in Stuttgart im Vorfeld des Safer Internet Days, der in diesem Jahr auf den 9. Februar fällt.

Bei Herstellern Druck machen

Viele Hersteller räumen sich selbst weitgehende Zugriffsrechte auf die sensiblen Nutzerdaten ein. „Dass eine Trainings-App Zugriff auf den Standort braucht, um Strecken aufzuzeichnen, ist einleuchtend. Wozu eine Fitness-Waage Standort-Daten braucht, ist schon weniger plausibel. Und wenn Apps im persönlichen Telefonbuch schnüffeln oder SMS lesen und versenden wollen, sollte man hellhörig werden. Hier haben Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Macht, als sie denken. Sie können beispielsweise bei den Herstellern nachfragen, wozu diese Zugriff auf persönliche Daten haben wollen“, sagte Bonde.

Eine andere Möglichkeit sei es, den Umgang der Hersteller mit persönlichen Daten in Produktbewertungen einfließen zu lassen. „Der leichtfertige Umgang mit der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer könnte Anlass für einen Punktabzug bei Bewertungen sein – und die Möglichkeit, Produkte auch ohne Cloud zu nutzen, ein klarer Pluspunkt“, so der Minister weiter. Problematisch sei auch, dass der Cloud-Zwang für Wearables wie Fitnessarmbänder und Pulsuhren schon bei einigen Produkten dazu führte, dass diese unbenutzbar wurden, nachdem die Hersteller insolvent waren und ihre Server abgeschaltet hatten. Zudem ist oft unklar, ob Hersteller Daten an Dritte weitergeben – und was dann damit passiert. Wenn beispielsweise Krankenkassen die Daten in die Hände bekämen und die Ausgestaltung von Tarifen beispielsweise von der sportlichen Aktivität abhängig machen würden, könnte das zur Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbraucher führen.

Für mehr Privatsphäre: Voreinstellungen prüfen

Die standardmäßigen Datenschutz-Einstellungen sind meist gut für die Anbieter, aber nicht immer im Sinne der Kundinnen und Kunden. Wer Wert auf Datenschutz legt, sollte daher selbst aktiv werden. „Es lohnt sich, beim Einrichten eines neuen Kontos für eine App oder ein Gerät aufmerksam die Spielräume auszuloten, um so die bestmöglichen Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre zu haben. Manchmal sind Voreinstellungen und Privatsphäre-Optionen gut versteckt und kompliziert – so etwa bei Facebook. Auch bei Wearables im Fitness-Bereich gibt es viele Konfigurationsmöglichkeiten, um Daten beispielsweise für alle oder nur für Freundinnen und Freunde anzuzeigen oder sie eben für sich zu behalten. Wer zum Beispiel Daten über das eigene Schlafverhalten öffentlich zugänglich macht, sollte damit rechnen, dass Freundinnen und Freunde sowie Kolleginnen und Kollegen dieses möglicherweise kommentieren“, sagte Bonde. „Oft haben Nutzerinnen und Nutzer auch hier mehr Einstellmöglichkeiten, als auf den ersten Blick erkennbar ist“, so der Minister abschließend.

Hintergrundinformationen

Informationen rund um den Verbraucherschutz finden Sie auf der Internetseite des Verbraucherministeriums unter www.mlr-bw.de/Verbraucherschutz, im Verbraucherportal Baden-Württemberg unter www.verbraucherportal-bw.de sowie auf der Facebook-Seite www.facebook.com/VerbraucherBW.

Quelle: Verbraucherministerium Baden-Württemberg