Stellungnahme des Biokreis zu den Vorwürfen gegen die Herrmannsdorfer Landwerkstätten

Keine Beanstandungen nach aktueller Kontrolle in Glonn: Herrmannsdorfer Landwerkstätten bleiben Vorbild-Betrieb.

Der Biokreis e.V., Verband für ökologischen Landbau und gesunde Ernährung, hat das Prüfinstitut Lacon zur Durchführung einer außerordentlichen Kontrolle beim Mitgliedsbetrieb „Herrmannsdorfer Landwerkstätten“ in Glonn beauftragt. Heute, 1. Februar 2016, besuchten ein Kontrolleur der Kontrollstelle Lacon und ein Vertreter des Biokreis die Herrmannsdorfer Landwerkstätten und überprüften nach medienwirksamen Anschuldigungen von Tierrechtsaktivisten in der vergangenen Woche den landwirtschaftlichen Betrieb.

Antibiotika-Gaben begründet und ordnungsgemäß dokumentiert

Die Vorwürfe bezogen sich vor allem auf den Einsatz des Antibiotikums „Enro-Sleecol“ (Wirkstoff „Fluorchinolone“), für welches es in der ökologischen Tierhaltung Anwendungsbeschränkungen gibt. Die Kontrolle hat ergeben, dass im Jahr 2015 fünf Zuchtsauen und 28 Ferkel, Läufer beziehungsweise Absetzer mit diesem Antiobiotikum behandelt wurden. Insgesamt gehörten rund 600 Schweine, davon 35 Zuchtsauen, zum Bestand. Die Verabreichungen wurden ordnungsgemäß dokumentiert.

Der Einsatz war vom zuständigen Tierarzt angeordnet und entsprechend begründet worden. Eine Begründung erfordern die Biokreis-Richtlinien für den Fall, dass Arzneimittel mit Anwendungsbeschränkungen eingesetzt werden. Im Rahmen der Routinediagnostik wurden regelmäßig Proben von erkrankten Tieren entnommen und die verursachenden Erreger bakteriologisch untersucht.

Entsprechend den Ergebnissen wurden die Tiere behandelt. „Die Herrmannsdorfer haben sich hier vorbildlich verhalten, die Dokumentation ist lückenlos. Auch die Wartezeiten bis zur Schlachtung, die laut Biokreis-Richtlinien nach Antiobiotika-Gaben verdoppelt werden müssen, sind in jedem Fall erfüllt“, sagt Josef Brunnbauer, Geschäftsführer des Biokreis.

Biokreis wird Austausch und Dialog noch verstärken

Der Einsatz jener Präparate verstößt nicht gegen gesetzliche Standards oder die EU-Ökoverordnung. Auch wenn der Biokreis in seinen verbandseigenen Richtlinien seinen Mitgliedern empfiehlt, bestimmte Präparate nur ausnahmsweise zu verwenden, ist es im Einzelfall und zum Schutz des Tieres manchmal nötig, auch diese Medikamente einzusetzen. Laut Tierschutzgesetz sind Tierhalter verpflichtet, Leiden bei Tieren zu verhindern und bei Erkrankungen entsprechend zu behandeln. So standen auch in diesen Fällen die Gesundheit der Tiere und das Tierwohl im Vordergrund.

Der Biokreis und die Herrmannsdorfer Landwerkstätten haben vereinbart: Künftig sollen Austausch, Dialog und Diskussion noch intensiver und nachhaltiger stattfinden, verbunden mit dem Ziel, die Weiterentwicklung der ökologischen Tierhaltung nach den strengen Biokreis-Richtlinien zu fördern.

Der Biokreis setzt sich in besonderem Maß für die stetige Verbesserung des Tierwohls ein. Im Vergleich zur konventionellen Brancheninitiative Tierwohl sind die Anforderungen der EU-ÖkoVerordnung äußerst streng und umfassend. Über diese Anforderungen geht der Biokreis mit seinen Richtlinien aber noch hinaus. Außerdem wird eine von den ökologischen Anbauverbänden entwickelte Tierwohl-Checkliste im Zuge der unabhängigen Öko-Kontrolle jährlich abgeprüft.

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Quelle: Biokreis