Natamycin in Käserinde oft nachgewiesen, aber zulässige Höchstmenge nicht überschritten

„In 27 der 28 Proben Schnitt- und Hartkäse ist in unserem Neubrandenburger Labor das Antibiotikum Natamycin im Rindenteil nachgewiesen worden. In keinem Fall wurde die zulässige Höchstmenge überschritten“, sagt Professor Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.

Bei den überwiegend vorverpackten Käseproben war der verwendete Konservierungsstoff Natamycin oder auch E 235 ordnungsgemäß deklariert. „Das ist ein besseres Ergebnis im Vergleich zu dem Untersuchungsschwerpunkt von vor drei Jahren – damals gab es eine Höchstmengenüberschreitung und Defizite bei der Kennzeichnung. Aber – vor drei Jahren ist nur in knapp 50 % der Proben überhaupt Natamycin nachgewiesen worden“, vergleicht Feldhusen.

Natamycin ist ein mikrobiell gewonnenes Antibiotikum. Es wirkt spezifisch gegen Hefen und Schimmel. Im Lebensmittelbereich ist es als Konservierungsstoff zur Oberflächenbehandlung von Hartkäse, Schnittkäse, halbfestem Schnittkäse und getrockneten, gepökelten Würsten mit einer Höchstmenge von 1 mg/dm² zugelassen. Die aktuell ermittelten Gehalte bewegten sich zwischen 0,11 und 0,92 mg/dm². Fünf Millimeter unterhalb der Oberfläche darf die Substanz nicht mehr nachweisbar sein.

Im humanmedizinischen Bereich findet Natamycin zum Beispiel Anwendung bei Hefepilzerkrankungen der Haut, bestimmten Hornhautentzündungen des Auges und anderen Erkrankungen, verursacht durch Pilze.

Für Verbraucher, die den Verzehr des beschriebenen Konservierungsstoffs vorsorglich vermeiden wollen, ist die Kenntlichmachung von Natamycin notwendig. Nur dann kann eine Konsumentscheidung gefällt werden. „Grundsätzlich gilt die Empfehlung, die Rinde von mit Natamycin behandeltem Käse bis zu einem halben Zentimeter wegzuschneiden und nicht zu essen“, betont Feldhusen. Wer sicher sein will, dass der Käse kein Natamycin enthält, kann auf Biokäse zurückgreifen. Hier darf E235 nicht eingesetzt werden.

Hintergrund

Insbesondere Hartkäse, Schnittkäse und halbfeste Schnittkäse durchlaufen während der Käseherstellung längere Reifeprozesse. Im handwerklichen Maßstab werden die Oberflächen der Käselaibe durch regelmäßiges Bürsten und Abreiben mit Salzlake und erwünschten Reifungskulturen und durch Wenden der Käselaibe gepflegt. Die Bildung von unerwünschten Schimmelpilzen auf der Oberfläche wird dadurch reduziert und gewünschte Reifeprozesse gefördert.

Im industriellen Maßstab ist eine solch arbeitsintensive Pflege der Käselaibe nicht möglich. Hier kommen zum Beispiel Oberflächenbeschichtungen oder Folienreifung zum Einsatz. Natamycin ist hier als Konservierungsstoff zur Behandlung der Käseoberflächen gegen Schimmelpilzbefall zugelassen.

Pressekontakt:
Dr. Antje Krüger, Öffentlichkeitsarbeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18, 18059 Rostock
Tel.: 0381 – 4035 – 640
Fax: 0381 – 400 151 0
www.lallf.de

Quelle: LALLF