Allergene in Lebensmitteln – Bilanz 2015

Im Dezember 2014 trat die Kennzeichnungspflicht für Allergene in sogenannter offener oder loser Ware, d.h. unverpackt abgegebenen Lebensmitteln in Kraft. Bisher erhielten Verbraucherinnen und Verbraucher nur bei verpackten und vollständig etikettierten Lebensmitteln Informationen über allergene Zutaten. Schwerpunktmäßig hat die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung die Umsetzung dieser neuen Regelung kontrolliert.

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) haben insgesamt 2.058 Untersuchungen bei Proben von offener Ware aus Gastronomie und Kantinen sowie von Eisdielen, Metzgereien und Bäckereien durchgeführt. Untersucht wurden Proben auf mögliche allergene Bestandteile, welche die Kennzeichnung oder die bereitgestellten Informationen nicht auswiesen.

Das Ergebnis: Verglichen mit verpackten Produkten war der Anteil nachgewiesener, nicht angegebener Allergene deutlich höher. Bei insgesamt 301 von 2.058 Untersuchungen (= 15 %) waren nicht gekennzeichnete Allergene mit Anteilen über dem jeweiligen Beurteilungswert (Näheres hierzu s. unten) nachweisbar. Bei verpackten Produkten war dies nur bei 6 % der Fall (102 von 1.703 Untersuchungen). Bei weiteren 210 Tests auf Allergene (= 10 %) in unverpackten Lebensmitteln waren nicht deklarierte Allergene nachweisbar, allerdings in sehr geringen Spurenanteilen unter dem Beurteilungswert. Dieser Anteil war mit 9 % bei verpackten Produkten in etwa gleich (siehe Grafik sowie Tabelle).

Vollständiges Dokument

Quelle: Chemische und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg