Aprikosenkerne bergen Risiko einer Cyanidvergiftung

Der Verzehr von drei kleinen rohen Aprikosenkernen, oder einem halben großen Kern, in einer einzigen Portion kann zur Überschreitung der sicheren Grenzwerte führen. Bei Kleinkindern besteht schon beim Verzehr von nur einem kleinen Aprikosenkern das Risiko einer Grenzwertüberschreitung.

Aprikosenkerne enthalten eine natürlich vorkommende Substanz namens Amygdalin, die sich nach dem Verzehr in Cyanid (Blausäure) umwandelt. Eine Cyanidvergiftung kann Übelkeit, Fieber, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Durst, Trägheit, Nervosität, diverse Gelenk- und Muskelschmerzen sowie Blutdruckabfall zur Folge haben. In extremen Fällen kann sie zum Tode führen.

Studien zufolge können schon 0,5 bis 3,5 Milligramm (mg) Cyanid pro Kilogramm Körpergewicht tödlich sein. Das EFSA-Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette setzte den sicheren Grenzwert für eine einmalige Exposition (die sogenannte akute Referenzdosis – „ARfD“) auf 20 Mikrogramm (µg) pro Kilogramm Körpergewicht. Dies liegt 25-mal unter der niedrigsten gemeldeten tödlichen Dosis.

Auf der Grundlage dieser Grenzwerte und der Konzentrationen von Amygdalin, die typischerweise in rohen Aprikosenkernen zu finden sind, schätzen die EFSA-Sachverständigen, dass Erwachsene drei kleine Aprikosenkerne (370 mg) verzehren können, ohne dass die ARfD überschritten wird. Für Kleinkinder läge diese Menge bei 60 mg, was etwa der Hälfte eines kleinen Kerns entspricht.

Aprikosenfrucht nicht betroffen

Der normale Verzehr von Aprikosenfrüchten stellt kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher dar. Bei den Kernen handelt es sich um die Samen im Inneren des Aprikosensteins. Man erhält sie durch Knacken und Entfernen der harten Steinschale, die verhindert, dass die Kerne in Kontakt mit der Frucht gelangen.

Es wird angenommen, dass die Mehrzahl der in der EU verkauften rohen Aprikosenkerne von außerhalb in die EU eingeführt und über das Internet an die Verbraucher vermarktet werden. Anbieter bewerben sie als Lebensmittel zur Krebsbekämpfung, und einige betreiben aktive Werbung für den Verzehr von 10 Kernen pro Tag für die Allgemeinbevölkerung bzw. 60 für Krebspatienten.

Die Bewertung der behaupteten Vorteile roher Aprikosenkerne für die Krebsbehandlung oder etwaige andere Verwendungen liegt außerhalb des Aufgabengebiets der EFSA im Bereich der Lebensmittelsicherheit und war daher nicht Teil des vorliegenden wissenschaftlichen Gutachtens.

Die EFSA konsultierte ihre Partner in den EU-Mitgliedstaaten zur Erörterung dieses wissenschaftlichen Gutachtens und früherer Bewertungen durch nationale Behörden (siehe unten stehenden Bericht). Die aktuelle Risikobewertung dient der Information von Risikomanagern in der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, die mit der Regelung der EU-Lebensmittelsicherheit beauftragt sind. Sie werden darüber entscheiden, ob Maßnahmen erforderlich sind, um die öffentliche Gesundheit vor dem Verzehr roher Aprikosenkernen zu schützen.

Richtigstellung: Dieser Artikel enthielt ursprünglich die Aussage, dass durch den Verzehr von mehr als einem großen Aprikosenkern die ARfD für Erwachsene überschritten würde. Im EFSA-Gutachten heißt es hingegen, dass der „Verzehr von weniger als der Hälfte eines großen Kerns bereits zu einer Überschreitung der ARfD für Erwachsene führen könnte,“ weshalb die ursprüngliche Aussage korrigiert wurde

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Quelle: EFSA