Das EU-Parlament stimmt für die Erneuerung der Zulassung von Glyphosat für sieben weitere Jahre, während die EU-Kommission 15 Jahre vorgeschlagen hatte. “Wir begrüßen, dass das EU-Parlament grundsätzlich für die Erneuerung der Zulassung gestimmt hat. Aufgrund der positiven Sicherheitsbewertungen der zuständigen Behörden sollte jedoch einer Verlängerung um weitere 15 Jahre fachlich nichts im Wege stehen”, kommentiert Ursula Luettmer-Ouazane, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat* das Abstimmungsergebnis.
Die europäische Glyphosate Task Force (GTF) nimmt die Debatte zur Erneuerung der Zulassung von Glyphosat im Europäischen Parlament zur Kenntnis, bei der einige Abgeordnete ihre Vorbehalte zum Ausdruck gebracht haben. Die GTF begrüßt einen konstruktiven Dialog zum Thema Glyphosat. Solche Diskussionen sind aber nur dann zielführend, wenn sie faktenbasiert geführt werden und die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht missachtet werden. In einer sachlichen Debatte haben Panikmache, die Verbreitung von Falschinformationen und unbegründete Behauptungen keinen Platz.
In der zunehmend politisch motivierten Auseinandersetzung um die Erneuerung der Wirkstoffzulassung von Glyphosat gerät vollkommen in den Hintergrund, warum Landwirte diesen Wirkstoff überhaupt nutzen. Unkräuter gefährden die landwirtschaftliche Produktivität im gleichen Maße wie Schadinsekten oder Pilzkrankheiten. Landwirte brauchen daher effektive Methoden zu deren Bekämpfung. Der Wirkstoff Glyphosat ist dabei von zentraler Bedeutung. “Durch die zunehmend politisch angeheizte Debatte geraten wesentliche Sachargumente völlig in den Hintergrund”, so Richard Garnett, Vorsitzender der GTF.
Die Kommission steht ohne Einschränkung hinter der aktuellen Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hat klargestellt, dass mit dem Einsatz von Glyphosat keine unvertretbaren Gesundheits- und Umweltrisiken in Verbindung gebracht werden können. Besonders hob sie hervor, dass Belege für eine krebsauslösende Wirkung von Glyphosat fehlen.
Alle an der Sicherheitsbewertung beteiligten europäischen Institutionen sind sich auch darüber im Klaren, warum die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO (IARC) und die EFSA zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen sind – übrigens auch in verschiedenen anderen Fällen in den vergangenen Jahren.
Die IARC-Klassifizierung von Glyphosat steht nicht nur im Widerspruch zur Begutachtung der EFSA. Auch Zulassungsbehörden in aller Welt kommen nach Prüfung aller relevanter Daten innerhalb der letzten 40 Jahre immer wieder übereinstimmend zu einem anderen Ergebnis als IARC.
Hinweise an Redakteure:
Heute haben die Abgeordneten des europäischen Parlaments über einen Entschließungsantrag zum Herbizidwirkstoff Glyphosat abgestimmt. In diesem wird die Europäische Kommission aufgefordert, den Mitgliedsstaaten einen grundsätzlich überarbeiteten Entwurf zur Erneuerung der Wirkstoffzulassung vorzulegen.
*) In der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat engagieren sich die Unternehmen ADAMA Deutschland GmbH, Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG, Dow AgroSciences GmbH, Helm AG, Monsanto Agrar Deutschland GmbH, Nufarm Deutschland GmbH, Syngenta Agro GmbH. Die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat ist ein informeller Zusammenschluss der Unternehmen und keine rechtlich selbstständige Einheit.
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Quelle: Arbeitsgemeinschaft Glyphosat
Aussender: OTS