BfR-Rechenprogramm zur Schätzung der Verbraucher-Exposition gegenüber Biozid-Rückständen in Lebensmitteln

Mitteilung Nr. 009/2016 des BfR vom 18. April 2016

Gemäß Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wird für Biozid-Produkte eine Risikobewertung auch für Verbraucher in privaten Haushalten durchgeführt, die unter anderem eine Bewertung von Rückständen in Lebens- und Futtermitteln umfasst. Durch die Verwendung von Biozid-Produkten in privaten Haushalten können Biozid-Rückstände auf Lebensmittel gelangen. Dabei kann einerseits der Biozid-Wirkstoff direkt in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, andererseits können Rückstände von kontaminierten Oberflächen auf Lebensmittel übergehen.

Unter aktiver Mitwirkung des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Arbeitsgruppe ARTFood (Biocidal Product Committee Adhoc Working Group for the Assessment of Residue Transfer into Foods) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) den Entwurf eines Leitfadens zur Bewertung des Risikos durch den Übergang von Biozid-Wirkstoffen auf Lebensmittel aus nicht-beruflichen Anwendungen erarbeitet. Er ist auf der ECHA-Internetseite veröffentlicht [1].

Der Leitfaden sieht Modelle vor, mit deren Hilfe die Verbraucher-Exposition gegenüber Biozidrückständen in Lebensmitteln geschätzt werden kann. Um eine harmonisierte Anwendung dieser Expositionsschätzung zu erleichtern, hat das BfR ein Excel-basiertes Rechenprogramm entwickelt, das die Verbraucher-Exposition für diverse Szenarien berechnen kann. Das Rechenprogramm und der Leitfaden richten sich an Bewertungsbehörden und Antragsteller, die die Exposition von Verbrauchern durch den Übergang von Rückständen aus Biozid-Produkten auf Lebensmittel im Privathaushalt abschätzen.

Informationen für Verbraucher zur Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Biozide werden eingesetzt, um Schadorganismen zu bekämpfen. Gleichzeitig kann die Wirkung dieser Produkte auch ein potentielles Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Daher sieht die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vor, dass im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten eine Risikobewertung durchgeführt wird. Auch Biozid-Produkte für den häuslichen Gebrauch [2,3], wie z. B. Desinfektionsmittel oder Insektizide unterliegen der Biozid-Gesetzgebung. Nähere Informationen finden Sie auf der BfR-Internetseite unter

Wenn die Möglichkeit besteht, dass es durch die Anwendung eines Biozid-Produktes zu Rückständen in Lebensmitteln kommt, wird im Rahmen der Zulassung auch die Sicherheit der Verbraucher über die Aufnahme von Rückständen in Lebensmitteln beurteilt.

Information zum ARTFood Leitfaden der ECHA

Unter aktiver Mitwirkung des BfR hat die Arbeitsgruppe ARTFood (Biocidal Product Committee Adhoc Working Group for the Assessment of Residue Transfer into Foods) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einen Leitfaden zur Bewertung des Risikos durch den Übergang von Biozid-Wirkstoffen auf Lebensmittel aus nicht-beruflichen Anwendungen erarbeitet. Der Leitfaden richtet sich sowohl an Bewertungsbehörden als auch an Antragsteller und beschreibt harmonisierte Bewertungsansätze zur Abschätzung der Verbraucherexposition gegenüber Biozid-Rückständen in Lebensmitteln, die aus dem häuslichen Gebrauch von Biozidprodukten resultieren können.

Um den Entwurf des ARTFood-Leitfadens der ECHA weiter zu verbessern und zu erweitern, wurde er im Juni 2015 im Internet veröffentlicht [1] und für die Dauer eines Jahres zur Kommentierung gestellt. Auf diese Weise soll allen Bewertungsbehörden, den Antragstellern und der fachkundigen und interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet werden, Erfahrungen mit der Anwendung des Leitfadens zu sammeln und erforderlichenfalls Änderungen vorzuschlagen.

Der Leitfaden wendet zur Schätzung der Verbraucher-Exposition durch den Übergang von Biozid-Wirkstoffen auf Lebensmittel aus nicht-beruflichen Anwendungen ein in dem Dokument beschriebenes stufenweises Vorgehen an. Dafür ist die Schätzung der Verbraucher-Exposition mit Hilfe von Rechenmodellen von zentraler Bedeutung.

Die Berechnung der Aufnahme von Rückständen durch Verbraucher erfolgt auf Basis der kontaminierten Oberfläche, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen kann. Sie wird nicht auf Basis von Verzehrsdaten für Lebensmittel durchgeführt, weil Informationen zum Übergang von Biozid-Wirkstoffen von kontaminierten Oberflächen auf einzelne Lebensmittel nicht verfügbar sind.

Ausnahme sind nur die Szenarien, bei denen es zu einer Exposition von Trinkwasser kommt. Hier werden Verzehrsdaten für Wasser berücksichtigt. Die Verbraucher-Exposition wird entsprechend den Vorgaben des ARTFood-Leitfadens für Erwachsene mit 60 kg Körpergewicht und Kleinkinder mit 10 kg Körpergewicht berechnet. Die Schätzung basiert auf notwendigen Informationen zur vorgesehenen Anwendung des Biozid-Produktes sowie auf einer Reihe von Annahmen und Default-Werten, die im Leitfaden erläutert sind, z.B. Volumen und Größe von Küchen oder Volumen und Oberfläche von Wasserbehältern. In begründeten Fällen, z. B. beim Vorliegen konkreter Messdaten für einzelne Parameter, können einzelne Default-Werte ersetzt werden.

Inhalt und Zielstellung des BfR-Rechenprogramms

Um die Anwendung des ARTFood-Leitfadens der ECHA zu unterstützen und fortzuentwickeln, hat das BfR ein Excel-basiertes Rechenprogramm bereitgestellt. Das BfR-Rechenprogramm zur Schätzung der Verbraucher-Exposition gegenüber Biozid-Rückständen in Lebensmitteln, als Folge von Biozidanwendungen in privaten Haushalten, soll die Expositionsschätzung unter Anwendung des ARTFood-Leitfadens erleichtern.  Die derzeit berücksichtigten Expositionsszenarien stellen keine abgeschlossene Liste dar, denn bei der Bewertung neuer Anwendungen von Biozid-Produkten kann eine Anpassung einzelner Szenarien erforderlich werden. Für die Bewertung sollte ein Szenario ausgewählt werden, das die zu bewertende Anwendung in geeigneter Weise widerspiegelt.

Das BfR-Rechenprogramm gibt auch einen Überblick über die zu verwendenden Parameter und enthält Rechenbeispiele, die die Rechnungen im ECHA-Leitfadenentwurf „Bewertung des Risikos durch den Übergang von Biozid-Wirkstoffen auf Lebensmittel aus nichtberuflichen Anwendungen“ verdeutlichen. Beispielhaft enthält das Rechenprogramm die Desinfektion von Arbeitsflächen, das Versprühen von Insektiziden, die Desinfektion von Trinkwasser und dessen Behältnissen sowie das Geschirrspülen. Für bislang noch nicht umfassend bewertete Produkttypen und Anwendungen von neuen Biozid-Produkten kann eine Entwicklung neuer Szenarien erforderlich werden, die in eine Folgeversion des BfR- Rechenprogrammes integriert werden können.

Das Rechenprogramm ist auf der BfR-Internetseite abzurufen.

Referenzen

[1] ARTFood Draft Guidance on Estimating Dietary Risk from Transfer of Biocidal Active Substances into Foods – Non-professional Uses

[2] C. Pieper et al. HygMed 2014; 39 (3): 68-76. Antimikrobielle Produkte im Haushalt – eine Betrachtung zu Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt sowie zum Nutzen für den Anwender

[3] BfR (2003). Desinfektionsmittel nur mit Vorsicht einsetzen! 13.11.2013

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Quelle: BfR