Erklärung zur aktuellen Diskussion um das Töten männlicher Eintagsküken des Sprechers des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Was Renate Künast als Landwirtschaftsministerin geduldet hat, wird Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt beenden. Seit seinem Amtsantritt hat er das Forschungsvorhaben für eine praxistaugliche Alternative mit finanziellen Mitteln in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro vorangetrieben und wir stehen kurz vor dem Durchbruch. Bundesminister Schmidt bleibt dabei: Das Töten männlicher Eintagsküken muss ein Ende haben. Und er bleibt bei seinem Lösungsansatz. Ein gesetzliches Verbot würde das Problem lediglich ins Ausland verlagern. Damit wäre dem Tierwohl nicht geholfen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Stellungnahme der Bundesregierung vom 11. November 2015:

„Die Bundesregierung stimmt mit dem Bundesrat darin überein, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu beenden. Die Forschung zur Beendigung des Kükentötens ist ein zentraler Bestandteil der Tierwohl-Initiative „Eine Frage der Haltung“. Die Bundesregierung fördert seit 2008 mit über 2 Millionen Euro Forschungsprojekte der „In-Ovo-Geschlechtsbestimmung beim Haushuhn“.

Aktuell fördert die Bundesregierung mit hoher Priorität die Entwicklung eines voll automatischen Geräte-Prototyps zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei und anschließenden Sortierung der Eier. Derzeit besteht Zuversicht, diesen Prototyp Ende 2016 entwickelt zu haben. Wenn danach ein entsprechendes Gerät in die Serienproduktion gegangen ist, kann das Verfahren von den Brütereien flächendeckend eingesetzt werden. Das Ziel ist, 2017 eine praxisreife Methode auf dem Markt zu haben.

Die gesetzliche Regelung eines Tötungsverbots ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich. Denn sobald ein praxistaugliches Verfahren für die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung auf dem Markt ist, liegt kein vernünftiger Grund im Sinne des § 1 Satz 2 TierSchG mehr vor. Die Entwicklung eines praxistauglichen Verfahrens führt damit bereits nach geltendem Recht zu einem Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken.“

Vollständige Stellungnahme (Drucksache 18/6663)

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Quelle: BMEL