Große Unsicherheit bei Verbrauchern in Sachen Mindesthaltbarkeit

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Foto: Nadine Hörster

Man findet es auf fast allen Lebensmitteln und viel zu oft wandern diese deshalb frühzeitig in die Tonne: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Vielen Verbrauchern sei nicht bewusst, dass ein abgelaufenes MHD keinesfalls mit einem Verderb der Produkte einhergehen muss.

Das MHD sei einfach nur eine Empfehlung und Absicherung des Herstellers, da er bis zu diesem Zeitpunkt die spezifischen Produkteigenschaften wie Geschmack, Farbe, Nährwert etc. zweifelsfrei garantieren könne.

Gerade Produkte wie Mehl, Nudeln oder Wasser verderben nicht so schnell. Und auch ein Joghurt kann nach Ablauf des MHD durchaus noch genießbar sein. Der RLV appelliert daher an Verbraucher, wieder mehr auf die eigenen Sinne zu vertrauen und Lebensmittel nicht vorschnell zu entsorgen.

Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) vor kurzem berichtete, gäbe es in der Landwirtschaft praktisch keine Lebensmittelvernichtung, da die Verwertungsketten weitestgehend geschlossen seien. Doch auch der DBV spricht sich in einer Erklärung gegen die Lebensmittelverschwendung aus (www.bauernverband.de/dbv-mindesthaltbarkeits-datum). Er unterstützt laut RLV-Angaben in dieser Thematik den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, der ebenfalls Veränderungen beim MHD vorgeschlagen hatte.

Quelle: Rheinischer Landwirtschafts-Verband (RLV)