Handelsverband hält Preistransparenzstelle für unnötig und bürokratisch

Die von der Hamburger Verbraucherzentrale geforderte Preistransparenzstelle bringt den Verbrauchern keinen Nutzen und schafft unnötige Bürokratie.

„Durch den bestehenden Rechtsrahmen werden die von der Verbraucherzentrale behaupteten verdeckten Preiserhöhungen und Mogelpackungen bereits wirksam ausgeschlossen“, so der HDE-Bereichsleiter für Verbraucherpolitik, Peter Schröder.

Schon heute seien die Händler verpflichtet, die Grundpreise auf 1000 Gramm oder 1000 Milliliter anzugeben, so dass den Kunden auch bei veränderten Packungsgrößen ein Preisvergleich problemlos möglich sei. Mogelpackungen, die durch Überdimensionierung der Verpackung eine größere Füllmenge als tatsächlich vorhanden vortäuschen, seien nach dem Eichgesetz bereits verboten; auch die Rechtsprechung habe dies schon vor mehr als 30 Jahren klargestellt. Unternehmen, die gegen diese Vorgaben verstoßen, könnten auch von den Verbraucherzentralen abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

„Die Idee der Preistransparenzstelle ist außerdem unausgegoren: Schon kartellrechtlich ist es den Herstellern gar nicht möglich, die Verbraucherabgabepreise des Handels an diese Stelle zu melden.“, so Schröder. Das ganze Verfahren würde zudem eine wahre Bürokratieflut verursachen.

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Quelle: HDE