Mehr Daten über Sulfite zur „vollständigen Bestätigung“ der Sicherheit benötigt

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Der aktuelle kombinierte Grenzwert für sieben Sulfite, die als Zusatzstoffe in Wein und anderen Lebensmitteln eingesetzt werden, gewährleistet ausreichenden Schutz für Verbraucher. Die EFSA wird sich jedoch erneut mit dieser Schlussfolgerung befassen, wenn Daten aus neuen Studien zur Verfügung stehen, um Informationslücken zu schließen, Unsicherheiten zu reduzieren und die Verbrauchersicherheit vollständig zu bestätigen.

Die sieben Lebensmittelzusatzstoffe (Schwefeldioxid und sechs Sulfite) werden zusammen betrachtet, da sie sich nach der Aufnahme ähnlich verhalten. Sie treten natürlicherweise bei der Weinherstellung auf und werden auch vielen Weinen zugegeben, um die Gärung zu stoppen, bzw. dienen als Konservierungsmittel. Der Sulfit-Gehalt in weißen und süßen Weinen ist in der Regel höher als in Rosé-, roten und trockenen Weinen.

Sulfite finden auch Verwendung in Cidre, Obst- und Gemüsesäften (z.B. um zu verhindern, dass Traubensaft zu Essig wird) sowie in getrocknetem Obst und Gemüse, insbesondere Rettich und Kartoffelprodukten.

Keine besonderen Bedenken, aber Datenbedarf

Wissenschaftliche Daten zu Sulfiten und darüber, was mit ihnen in unserem Körper geschieht, sind begrenzt. Wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden, können sie Intoleranzreaktionen auslösen, und einige Verbraucher können empfindlich auf Sulfite in Lebensmitteln reagieren.

Die bestehende zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) von 0,7 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht bezieht sich auf alle sieben Stoffe zusammen. Abschätzungen der lebensmittelbedingten Exposition gegenüber diesen sieben Substanzen für Verbraucher der meisten Altersgruppen liegen manchmal über diesem Wert, insbesondere für Konsumenten größerer Mengen.

Das Sachverständigengremium der EFSA für Lebensmittelzusatzstoffe empfiehlt, den temporären Gruppen-ADI innerhalb von fünf Jahren neu zu bewerten, nachdem neue Studien zur Generierung der fehlenden Daten durchgeführt wurden. Das Gremium schlägt auch vor, dass die Kennzeichnung Auskunft über den tatsächlichen Gehalt an Sulfiten/Schwefeldioxid in einzelnen Produkten geben sollte, um empfindlichen/intoleranten Verbrauchern zu helfen, ihre Aufnahme zu regulieren. EU-Recht zufolge müssen Lebensmitteletiketten die Aufschrift „enthält Sulfite“ tragen (wenn deren Gehalt 10 Milligramm pro Kilogramm oder pro Liter übersteigt), wobei die enthaltene Menge nicht anzugeben ist.

Neubewertungen von Lebensmittelzusatzstoffen hängen in der Schwebe

Gemäß EU-Bestimmungen muss die EFSA bis 2020 die Sicherheit aller Lebensmittelzusatzstoffe, die vor Januar 2009 zugelassen wurden, erneut bewerten. Während die EFSA die Neubewertung von fast allen Lebensmittelfarben bereits abgeschlossen hat und davon ausgeht, die Bewertung weiterer für 2016 zur Überprüfung vorgesehener Lebensmittelzusatzstoffe abzuschließen, stecken noch immer mehr als 100 Lebensmittelzusatzstoffe in der Pipeline.

Trotz mehrerer seit 2006 durchgeführter allgemeiner und spezifischer Aurufe zur Einreichung von Daten über Lebensmittelzusatzstoffe besteht nach wie vor ein anhaltender Mangel an Daten zur Toxizität von Substanzen, die als Lebensmittelzusatzstoffe eingesetzt werden, sowie deren Gehalten in Lebensmitteln. Hersteller und Anwender von Lebensmittelzusatzstoffen werden daher dringend gebeten, all ihre vorliegenden Informationen für die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelzusatzstoffen zur Verfügung zu stellen, um die Verbraucher angemessen zu schützen

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Quelle: EFSA