Statement von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zur Berichterstattung über die von Europol und Interpol koordinierte „Operation Opson V“

Zur Berichterstattung über die von Europol und Interpol koordinierte „Operation Opson V“, bei der mehr als 10 000 Tonnen und eine Millionen Liter gefälschter Lebensmittel sichergestellt wurden, erklärt Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlichen Verbraucherschutz:

„Als für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständiger Bundesminister ist es meine Aufgabe, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Betrug, Täuschung und – am vordringlichsten – vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel zu schützen. Die Tatsache, dass die gefälschten Lebensmittel sichergestellt wurden, zeigt, dass das System der Lebensmittelüberwachung funktioniert.

Grundsätzlich gilt: Wir haben in Deutschland und Europa einen hohen Sicherheitsstandard bei Lebensmitteln. Bei der Gesundheit der Verbraucher dürfen keine Risiken eingegangen und bei der Kontrolle von Lebensmitteln keine Kompromisse gemacht werden. Ich erwarte von den zuständigen Behörden, dass Betrug und Täuschungen zügig und umfassend aufgeklärt werden.

Ich werde mich bei Kommissar Hogan dafür einsetzen, das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Rates der EU-Agrarminister am 11. April in Luxemburg zu nehmen und ich möchte es auch zu einem Thema auf der Agrarministerkonferenz (redaktionelle Anmerkung: Agrarminister der Länder und des Bundes) Mitte April in Mecklenburg-Vorpommern machen.“

Hintergrund

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. In den zuständigen Länderministerien werden Untersuchungsprogramme entwickelt, die von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in den Städten und Landkreisen durchgeführt werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) steht dabei als koordinierende und beratende Bundesstelle zur Seite.
Die Kontrollen werden in den Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel, im Einzelhandel und an den Grenzkontrollstellen durchgeführt. Auch Einrichtungen der Gastronomie und der Gemeinschaftsverpflegung werden regelmäßig kontrolliert.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Lebensmittel in betrügerischer Absicht modifiziert werden, um einen ökonomischen Vorteil zu erlangen, ist durch den zunehmenden internationalen Handel und durch stark verzweigte Warenströme gestiegen. Seit 2013 informieren sich alle 28 Mitgliedstaaten im europäischen „Food Fraud Network“ über Betrugsfälle im Lebensmittelbereich und entscheiden über geeignete Bekämpfungsmaßnahmen. Der Bund koordiniert nationale und EU-Kontrollprogrammen der Überwachungsbehörden der Länder im Bereich Lebensmittelbetrug.

In erster Linie ist es Aufgabe der Hersteller, für eine ordnungsgemäße Zusammensetzung, Beschaffenheit und Kennzeichnung der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel zu sorgen. Die Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eng mit den staatlichen Überwachungsbehörden zusammenzuarbeiten. Aufgabe der zuständigen Behörden ist es, durch regelmäßige Kontrollen und gezielte Probennahmen die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel zu überprüfen.

Die gemeinsam von Interpol und Europol koordinierte „Operation Opson“ lief von November 2015 bis Februar 2016. Laut Europol haben Polizei und Zoll in 57 Ländern gefälschte Lebensmittel sichergestellt. Einige Bundesländer haben sich in Deutschland an Opson V beteiligt und als Untersuchungsschwerpunkt die Kontrolle von importiertem Fisch aus Asien festgelegt. Red Snapper und Japanischer Aal sind hochpreisige Speisefische. Sie könnten durch preiswertere Alternativen (Rotbarsch oder Europäischer Aal) ersetzt und Verbraucher dadurch getäuscht werden. An den Grenzeingangsstellen wurden 17 Sendungen von Fisch aus Asien untersucht und Artbestimmungen vorgenommen. Es wurden dabei keine Beanstandungen festgestellt, die auf betrügerische Absichten hinweisen. Entlang der Warenkette der beprobten Sendungen wurden anschließend Dokumentenprüfungen bei Zwischenhändlern und der Gastronomie vorgenommen. Auch hier wurden keine Täuschungen festgestellt.

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Quelle: BMEL