- Verordnung sieht die Kennzeichnung aller Lebensmittel in deutscher Sprache vor. Ausnahme: Lebensmittel aus Flug-Import
- Die Angabe des Zutatenverzeichnisses bei Bier bleibt weiterhin obligatorisch. Der vzbv fordert darüber hinaus die Angabe von Zutaten, Nähr- und Brennwert bei allen alkoholischen Getränken.
- vzbv kritisiert die weiterhin auch im Regelfall bestehende Möglichkeit zur mündlichen Information im Rahmen der Allergenkennzeichnung bei loser Ware.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Entwurf zur Umsetzung zweier Lebensmittel-Informationsverordnungen der EU in nationales Recht vorgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv nimmt mit einer Stellungnahme die Gelegenheit wahr, sich im Interesse der Verbraucher zum Verordnungsentwurf zu positionieren.
Die ausführliche Stellungnahme können Sie als PDF-Datei herunterladen:
Stellungnahme des vzbv zur Lebensmittelinformationsverordnung
Quelle: vzbv