Symposium zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung und endgültiger Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennen

„Konsequenter Einsatz für mehr Tierwohl zeigt Erfolg“

Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung effektiv in die Praxis umsetzen – dieses Ziel verfolgt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit den Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz. Für die fachliche und administrative Betreuung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.

Bei einem Fachsymposium in Bonn wurden heute Ergebnisse der MuD-Tierschutz der Fachöffentlichkeit vorgestellt: 130 Projekteilnehmer und interessierte Fachleute diskutierten über die Themen Risikoreduzierung hinsichtlich des Schwanzbeißens beim Schwein und des Federpickens bei Legehennen sowie die Medikamentenreduzierung in der Ferkelaufzucht.

Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth:

„Die Verbesserung des Tierwohls ist uns ein wichtiges Anliegen, aber auch ein anspruchsvoller Prozess. Dieser muss so gestaltet werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der tierhaltenden Betriebe erhalten bleibt. Die Ergebnisse der Beratungsinitiativen zeigen, dass wir mit den Modell- und Demonstrationsvorhaben auf dem richtigen Weg sind.“

Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, ergänzt:

„Wir wollen zeigen, wie Beratungsinitiativen landwirtschaftliche Betriebe erfolgreich dabei begleiten können, Tierschutz ganz konkret und unter spezifischen betrieblichen Bedingungen zu verbessern. An den Ergebnissen der Beratungsinitiative zur Medikamentenreduzierung, aber auch den anderen Initiativen, wird dies deutlich.“

Ein weiterer großer Schritt in Richtung mehr Tierwohl ist der Ausstieg aus der der Kleingruppenhaltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen. In dem vom BMEL einberufenen Staatssekretärsausschuss Tierschutz und nachfolgend anlässlich der Agrarministerkonferenz hatten sich Bund und Länder im Herbst letzten Jahres über das Auslaufen der Kleingruppenhaltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen geeinigt. Morgen tritt die entsprechende Verordnung, die Sechste Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, in Kraft.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:

„Unser konsequenter Einsatz für mehr Tierwohl zeigt Erfolg. Bei der tiergerechten Haltung von Legehennen sind wir in Deutschland bereits Vorreiter. Wir haben schon 2010 die Haltung in konventionellen Batterie-Käfigen verboten – zwei Jahre früher als nach EU-Recht vorgeschrieben.

Jetzt haben wir den letzten Schritt zum Ausstieg aus der Käfighaltung gemacht: Ab 2025 wird es auch keine Kleingruppenhaltung von Legehennen mehr geben. Nur für einzelne Härtefälle kann die Frist bis 2028 verlängert werden. Mit der heute in Kraft getretenen Verordnung sorgen wir nicht nur für mehr Tierwohl, sondern auch für Rechtssicherheit in der Legehennenhaltung.
Der Ausstieg aus der Käfighaltung ist auch ein Ausdruck dafür, dass in Bezug auf die Haltung von Nutztieren ein Wertewandel stattgefunden hat.“

Weitere Informationen finden Sie unter:

  • www.tierwohl-staerken.de
  • www.bmel.de/MuD-Fachsymposium

Pressekontakt:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Quelle: BMEL