Torschlusspanik bei den Panikmachern: Anti-Glyphosat-Kampagne völlig überdreht

Die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in der EU für 15 Jahre steht bevor. Da wirkt es schon wie ein verzweifelter Versuch, wie in dieser letzten Phase in kurzen Abständen die immer gleichen Behauptungen in unterschiedlichen Variationen wiederholt werden. Die Auseinandersetzung mit den Fakten bleibt auf der Strecke. „In einer sachlichen Debatte haben Panikmache, die Verbreitung von Falschinformationen und unbegründete Behauptungen keinen Platz, fordert Ursula Lüttmer-Ouazane, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG) *.

Die EU-Kommission steht ohne Einschränkung hinter der aktuellen Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hat klargestellt, dass mit dem Einsatz von Glyphosat keine unvertretbaren Gesundheits- und Umweltrisiken in Verbindung gebracht werden können. Besonders hob sie hervor, dass Belege für eine krebsauslösende Wirkung von Glyphosat fehlen. Selbst das EU-Parlament sprach sich in der letzten Woche mehrheitlich für eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat aus.

Alle an der Risikobewertung beteiligten europäischen Institutionen wissen genau, warum die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO (IARC) und die EFSA zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen sind. Dies hängt mit den fundamental unterschiedlichen Herangehensweisen zusammen, da der Auftrag der IARC ausdrücklich nicht die Risikobewertung ist, sondern allein die Identifikation möglicher Gefährdungspotentiale.

Dieser Ansatz der IARC hat zur Folge, dass von den bislang rund 900 untersuchten chemischen und biologischen Stoffen, Berufen, Umweltfaktoren und Lebensstilen fast die Hälfte als krebserregend (1), wahrscheinlich krebserregend (2A) und möglicherweise krebserregend (2B) eingestuft wurden; als „wahrscheinlich nicht krebserregend“ (4) wurde seit 1971 lediglich eine einzige Substanz klassifiziert. In der höchsten Kategorie 1 wiederum findet sich neben Alkohol auch verarbeitetes Fleisch – somit ist Salami in der gleichen Kategorie wie Tabakrauch oder Asbest eingeordnet. Rotes Fleisch befindet sich wie Glyphosat in der Gruppe 2A.

„Ohne die Zusammenhänge zu kennen, klingt ‚wahrscheinlich krebserregend‘ fraglos beängstigend für den Verbraucher. Da es hier um sensible Fragen der Lebensmittelsicherheit geht, sollte in der Diskussion um den Wirkstoff Glyphosat nicht verantwortungslos mit falschen Begriffen wie etwa ‚Warnung der WHO‘ operiert werden. Es gibt einen großen Unterschied zwischen Risiko und Gefahr – wie das Beispiel Fleisch zeigt. Dies unter den Teppich zu kehren ist Skandalisierung“, so Lüttmer-Ouazane.

Hinweis: Reuters-Artikel zur Arbeit der IARC vom 18. April 2016

*) In der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat engagieren sich die Unternehmen ADAMA Deutschland GmbH, Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG, Dow AgroSciences GmbH, Helm AG, Monsanto Agrar Deutschland GmbH, Nufarm Deutschland GmbH, Syngenta Agro GmbH. Die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat ist ein informeller Zusammenschluss der Unternehmen und keine rechtlich selbstständige Einheit.

Pressekontakt:

Arbeitsgemeinschaft Glyphosat
arbeitsgemeinschaft@glyphosat.de
www.glyphosat.de

Koordinatorin AGG:
Renate Riedl
renate.riedl@mslgroup.com
MSL, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt
T: +49 (0) 69 / 66 12 456-8380; M: +49 (0) 172 / 90 19 493

Quelle: AGG
Aussender: OTS