Welttag des geistigen Eigentums: Pflanzenzüchter bleiben auf 13 Mio. Euro Entwicklungskosten sitzen

Zum Welttag des geistigen Eigentums am 26.4.2016  betonen die Pflanzenzüchter die besondere Wichtigkeit des Schutzes  von Innovation in der Pflanzenzüchtung.

Die Weltgemeinschaft ist auf die kontinuierliche Weiterentwicklung von Pflanzensorten angewiesen. Steigenden Bevölkerungszahlen stehen  schwindende Ressourcen gegenüber. Die Pflanzenzüchter in Deutschland  bringen jedes Jahr mehrere hundert Pflanzensorten zur Zulassung und  bieten so für Landwirtschaft und Gartenbau stets die bestmögliche  Sorte an. Die Entwicklungskosten einer neuen Pflanzensorte liegen bei ein bis zwei Millionen Euro. Von der Idee bis zur Zulassung einer  Sorte können 15 Jahre vergehen. Um die getätigten Investitionen  abzusichern ist der Schutz geistigen Eigentums für Pflanzenzüchter  von zentraler Bedeutung. Die Refinanzierung der Forschungs- und  Entwicklungsleistungen ist Voraussetzung für weitere Innovationen.

Der Sortenschutz ist das speziell auf die Pflanzenzüchtung  zugeschnittene primäre Schutzrecht für das geistige Eigentum der  Pflanzenzüchter. „Leider wird die Tatsache, dass für die Nutzung der  „Ideen“ und des „züchterischen Know-Hows“ der  Pflanzenzüchtungsunternehmen Lizenzgebühren gezahlt werden müssen,  nicht von allen Kunden akzeptiert. Dabei gibt es kaum ein Produkt,  das so leicht kopierbar und vermehrbar ist wie eine Pflanzensorte,  nämlich durch Wiederanbau“, erläutert Dr. Carl-Stephan Schäfer,  Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter e. V.  (BDP).

Landwirte haben bei bestimmten Arten das Recht, im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut zu Saatzwecken erneut einzusetzen. Es handelt sich dann um sogenannten Nachbau. In diesem Fall ist der Nutzer  verpflichtet, an den Züchter eine Entschädigung (50 % der  Lizenzgebühr), die sogenannte „Nachbaugebühr“, zu zahlen.

Der Großteil der Landwirte kauft zertifiziertes Saatgut  (Z-Saatgut) und entrichtet so die Lizenzgebühr mit dem Kaufpreis oder zahlt die anfallenden Nachbaugebühren. Zu viele Betriebe entziehen  sich jedoch immer noch ihren Pflichten. Sie nutzen das genetische  Potenzial innovativer Sorten und profitieren so von den umfangreichen Züchtungsleistungen der Branche, ohne dafür einen Beitrag zu leisten.

Den Züchtern entgehen so ca. 50 Prozent der ihnen zustehenden  Nachbaugebühren. Das entspricht einer Summe von ca. 13 Millionen Euro jährlich. Und das, obwohl die Züchterrechte im Sommer 2015 durch eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur  Nachbauregelung gestärkt wurden. Nach dem sogenannten Vogel-Urteil  sind nachbauende Landwirte verpflichtet, die Nachbaugebühr bis zum  auf die Aussaat folgenden 30.6. zu zahlen – ohne dass es einer  Aufforderung bedürfte. Andernfalls begehen sie eine  Sortenschutzverletzung mit rechtlichen Folgen.

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Quelle: BDP
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