Allergenkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung

Seit Dezember 2014 ist EU-weit die Allergenkenn-zeichnung auch für nicht vorverpackte, d.h. offen abgegebene Lebensmittel Pflicht. Für Allergiker bedeutet diese Regelung einen erheblichen Fortschritt, da sie sich etwa im Restaurant vor der Bestellung über verarbeitete allergene Zutaten informieren können.

Kontrollen in Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung, wie Restaurants, Kantinen und Imbissen sollten zeigen, ob die neuen Kennzeichnungsregelungen korrekt umgesetzt worden sind. Die angebotenen Gerichte wurden beprobt und auf allergene Bestandteile untersucht. Anschließend wurde mit der Allergen-Kennzeichnung verglichen, die die Kontrolleure im Betrieb angetroffen haben.

Die Ergebnisse zeigten, dass häufig noch Verbesserungsbedarf besteht: Bei insgesamt 40 Prozent der insgesamt 577 untersuchten Proben (Speisen) war die Allergenkennzeichnung noch nicht korrekt vorgenommen worden (s. Abbildung)

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Quelle: CVUA Freiburg

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