ALS-Stellungnahme Nr. 2016/01: Leitfaden zur Kontrolle gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln

Wichtige Inhalte sind Fragen zur Auslegung der Kennzeichnungspflicht zugelassener gentechnischer Veränderungen bzw. der Regelungen zur „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung. Auch Empfehlungen zur Bewertung sogenannter botanischer Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Bestandteilen und Verweise auf weitere Ausarbeitungen zur Probenahme und Analytik gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln sind enthalten.

Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS) hat damit einen Orientierungsrahmen für die Anwendung der Rechtsvorschriften und zur Kontrolle gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln geschaffen.

Der Leitfaden bietet eine Übersicht über die nationalen und EU-weiten rechtlichen Regelungen zu gentechnischen Veränderungen in Lebensmitteln sowie Auslegungen und Interpretationshilfen für die Anwendung dieser Rechtsvorschriften.

Er greift die wichtigsten Themengebiete auf, die innerhalb des ALS seit dem Jahr 2003 diskutiert und zu denen Stellungnahmen erarbeitet wurden und richtet sich in erster Linie an die für die Kontrolle von Lebensmitteln zuständigen amtlichen Überwachungsstellen.

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Quelle: BVL