Wie dürfen solche Lebensmittel bezeichnet werden?
Kürzlich wurde am Landgericht Trier verhandelt, ob ein veganes Produkt „Käse“ heißen darf. In den Entscheidungsgründen heißt es klar: Nein. Zu den Hintergründen und zu veganen Produkten beantwortet die Verbraucherzentrale Thüringen nun fünf Fragen.
Was wird unter „veganen“ und „vegetarischen“ Ersatzprodukten verstanden?
Hier muss unterschieden werden. Während Vegetarier Lebensmittel meiden, für die ein Tier sterben musste, verzichten Veganer auf alle Produkte vom Tier. Die Grundlage für vegane Produkte bilden deshalb pflanzliche Rohstoffe, beispielsweise aus Soja, Weizen oder Süßlupinen. Vegetarier dagegen essen häufig auch Milch oder Ei. Beim Käse versuchen viele, darauf zu achten, ob tierisches Lab, das aus dem Magen von Kälbern gewonnen wird, oder mikrobielles Lab zur Dicklegung verwendet wurde. Vegetarischer Fleischersatz besteht neben Soja und Weizen häufig auch aus Milcheiweiß oder Eiklar.
Müssen diese Produkte speziell gekennzeichnet sein bzw. gibt es Richtlinien für vegane oder vegetarische Produktkennzeichnung?
Eine gesetzliche Definition für diese Produkte gibt es in Deutschland bislang nicht. Grundsätzlich dürfen Bezeichnungen jedoch nicht irreführend sein. Die Lebensmittelinformationsordnung (LMIV) sieht vor, dass die EU-Kommission Regelungen zur freiwilligen Information über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier oder Veganer treffen kann. Dies ist bislang jedoch noch nicht passiert. Es gibt zahlreiche freiwillige Siegel, Label und Kennzeichnungsformen für vegetarische und vegane Produkte. Am häufigsten findet man das V-Label der Europäischen Vegetarier-Union – ein grünes V auf gelben Grund.
Wann darf ein Hersteller sein Produkt als „Käse“ bezeichnen?
Die Bezeichnung „Käse“ ist nach europäischem Recht ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten. Milcherzeugnisse werden immer aus Milch hergestellt, die wiederum durch Melken gewonnen werden muss. Wird beispielsweise das Milchfett durch pflanzliche Fette ersetzt, handelt es sich um ein Produkt, dass weder als „Käse“ noch als „Käseersatz“, „Analogkäse“ oder ähnliches bezeichnet werden darf. Dem entspricht auch das Urteil des Landgerichts Trier (24. März 2016, Az. 7 HK O 58/15), dass Produkte, die nicht aus Milch hergestellt werden, nicht als „Käse“ oder „Cheese“ vermarktet werden dürfen. Dies gilt auch dann, wenn weitere erläuternde Begriffe hinzugefügt werden, wie „Pflanzen-Käse“ zum Beispiel.
Darf dann vegetarische Fleischwurst auch nicht mehr „Fleischwurst“ heißen?
Für Fleischprodukte gibt es solche gesetzlichen Regelungen nicht. Begriffe wie „Wurst“ oder auch „Wiener“ unterliegen keinem besonderen Schutz. Die deutsche Verkehrsauffassung für verschiedene Fleischerzeugnisse findet sich unter anderem in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Diese Begriffe können also auch für Produkte verwendet werden, die kein Fleisch enthalten, unter der Bedingung, dass dies klar erkennbar ist. Möglich sind deutlich sichtbare Hinweise wie „aus Soja hergestellt“, „fleischfrei“ oder „vegetarisch“. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung, Aufmachung und Angaben des Lebensmittels nicht irreführend sind.
Wie gesund sind vegane oder vegetarische Ersatzprodukte?
Zu viel Fleisch und Wurst kann ungesund sein. Fleisch- und Wurstprodukte eins zu eins durch Ersatzprodukte auszutauschen, ist jedoch oft nicht gesünder. Viele Produkte enthalten zu viel Salz oder Fett, teilweise sogar mehr als ihre eigentlichen „fleischigen Vertreter“ aus dem Lebensmittelregal. Häufig handelt es sich um stark verarbeitete Produkte mit langen Zutatenlisten. Viel wichtiger ist es, die Ernährung insgesamt anzupassen und zu mehr Obst, Gemüse und Vollkornprodukten zu greifen.
Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen e.V. (vzth)