Lebensmittel mit Regionalangaben – Verwirrspiel oder Einkaufshilfe?

Regionalität ist ein wichtiges Entscheidungsmerkmal beim Lebensmittelkauf. Doch Begriffe wie „regional“ oder „aus der Region“ sind rechtlich nicht geschützt. Ob regionale Angaben eine echte Einkaufshilfe oder eher Verwirrspiel sind, wollten die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck bei Eiern, Milch- und Fleischprodukten sowie Obst und Gemüse wissen.

Regionalwerbung erfolgt oft unspezifisch oder ist im schlimmsten Fall sogar irreführend, so ein wesentliches Ergebnis. Lebensmittel mit dem blau-weißen Regionalfenster auf der Verpackung, einem freiwilligen Kennzeichnungsfeld mit einheitlichen Vorgaben, bieten eine gute Orientierung beim Einkauf. Sie sind aber noch nicht in allen Supermärkten zu finden.

Bundesweit haben die Verbraucherzentralen stichprobenartig 121 Produkte in Supermärkten, Discountern und Bioläden unter die Lupe genommen, davon 63 mit Regionalfenster und 58 mit sonstiger Regionalwerbung.

Regionalfenster

„Das Regionalfenster gibt Auskunft über Region, Ort der Verarbeitung, Anteil der verwendeten regionalen Zutaten sowie die Kontrollstelle“, so Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Ein genauer Blick aufs Etikett ist dennoch nötig, denn Produkte mit Regionalfenster können deutschlandweit vermarktet werden. Auch der Anteil regionaler Zutaten bei Mischprodukten wie Wurstwaren schwankt stark, es müssen mindestens 51 Prozent sein.“ Bei Sülzfleischwurst fanden die Verbraucherschützer in der Stichprobe beispielsweise nur gut die Hälfte an regionalen Zutaten, bei Bratwurst hingegen 94 Prozent.

Unterschiedlich ist auch, wie viel Regionalität Verbraucher für ihr Geld tatsächlich bekommen. Teilweise sind mehrere Bundesländer, beispielsweise Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, zu einer Region zusammengefasst, was jedoch klar auf dem Regionalfenster angegeben ist. Doch weder Großregionen erfüllen nach Auffassung der Verbraucherzentralen die Erwartungen der meisten Konsumenten an ein regionales Produkt noch weite Transportwege, wenn die Orte der Produktion und des Verpackens weit auseinander liegen.

Sonstige Regionalwerbung

„Das Beste von hier“, „Gutes aus der Heimat“ oder „nah“ sind typische Beispiele für Regionalwerbung auf Produkten, Flyern oder am Regal. Solche Hinweise sind unspezifisch und häufig nicht nachvollziehbar. Dahinter verbergen sich teilweise erhebliche Entfernungen und meist eine unklare Herkunft der Rohstoffe. So fanden die Verbraucherschützer beispielsweise Wurst mit der Angabe „aus maximal 30 Kilometer Umkreis“, die aber in einem 130 Kilometer entfernten Fleischwerk hergestellt wird, die Herkunft der Rohstoffe bleibt unklar. Auch Obst und Gemüse wird als „regional“ beworben, obwohl nur die verpflichtende Herkunftsangabe „Deutschland“ zu finden ist.

„Oft bleibt bei unspezifischer Regionalwerbung unklar, ob nur die Verarbeitung der Rohstoffe in der Gegend stattfindet und wie die ,Region’ definiert ist“, kritisiert Schwartau. „Manchmal ist lediglich der Firmensitz oder die Rezeptur regional, während die Zutaten deutlich weiter reisen mussten. Dies ist für Kunden irreführend.“

Aus Sicht der Verbraucherzentralen reichen die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht aus, um einen transparenten Einkauf regionaler Produkte zu ermöglichen und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. Das Regionalfenster ist ein Schritt in die richtige Richtung. „Anbieter und Lebensmittelhandel müssen falsche, nicht überprüfbare und unklare Regionalangaben ohne nachvollziehbare Kriterien unbedingt unterlassen“, so die Lebensmittelexpertin.

Die Verbraucherzentralen erwarten hier bessere gesetzliche Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene ebenso wie neutrale Kontrollen und Sanktionen, um der unseriösen Werbeflut einen Riegel vorzuschieben. Ein erster Schritt wäre es, wenn Werbung mit Regionalität Produkten vorbehalten bliebe, die mittels Regionalfenster klar über Region, Herkunft der Zutaten und Verarbeitungsort informieren. Gerade diesem stehen aber die gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen entgegen.

Der ausführliche Bericht zum Marktcheck „Lebensmittel mit Regionalangaben“ ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de zu finden.

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Quelle: VZ Hamburg

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